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Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Wettbewerbsrecht

Welche Maßnahmen kann ich ergreifen, wenn ein Mitbewerber falsche Behauptungen über mein Unternehmen verbreitet?

Sehr geehrter Rechtsanwalt,

ich bin Xenia Köhler, Inhaberin eines kleinen Unternehmens im Bereich E-Commerce. In den letzten Wochen habe ich festgestellt, dass ein Mitbewerber falsche Behauptungen über mein Unternehmen verbreitet. Diese falschen Aussagen schaden meinem Ruf und beeinflussen meine Umsätze negativ.

Die Behauptungen, die mein Mitbewerber verbreitet, beziehen sich hauptsächlich auf die Qualität meiner Produkte und den Kundenservice meines Unternehmens. Er behauptet beispielsweise, dass meine Produkte minderwertig sind und dass ich Kunden schlecht behandele. Diese falschen Aussagen haben bereits zu einigen Beschwerden von Kunden geführt, die verunsichert sind und nun zögern, bei mir zu kaufen.

Ich mache mir große Sorgen um den Ruf meines Unternehmens und frage mich, welche Maßnahmen ich ergreifen kann, um gegen diese falschen Behauptungen vorzugehen. Ich möchte nicht tatenlos zusehen, wie mein guter Ruf durch diese diffamierenden Aussagen beschädigt wird.

Können Sie mir bitte erklären, welche rechtlichen Schritte ich gegen meinen Mitbewerber einleiten kann, um die Verbreitung dieser falschen Behauptungen zu stoppen und meinen Ruf wiederherzustellen? Gibt es Möglichkeiten, eine einstweilige Verfügung zu erwirken oder rechtliche Schritte einzuleiten, um Schadensersatz zu fordern? Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir in dieser Angelegenheit weiterhelfen könnten.

Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen,
Xenia Köhler

Georg Sauer

Sehr geehrte Frau Köhler,

vielen Dank für Ihre Anfrage und Ihr Vertrauen in meine Expertise im Bereich des Wettbewerbsrechts. Es tut mir leid zu hören, dass Ihr Unternehmen unter den falschen Behauptungen Ihres Mitbewerbers leidet. Die Verbreitung von diffamierenden Aussagen kann in der Tat einen erheblichen Schaden für Ihr Unternehmen verursachen, sowohl in Bezug auf den Ruf als auch auf die Umsätze.

In einer solchen Situation stehen Ihnen verschiedene rechtliche Schritte zur Verfügung, um gegen Ihren Mitbewerber vorzugehen und die Verbreitung der falschen Behauptungen zu stoppen. Zunächst einmal sollten Sie in Betracht ziehen, eine Abmahnung an Ihren Mitbewerber zu senden. In dieser Abmahnung können Sie ihn auffordern, die falschen Behauptungen unverzüglich zu unterlassen und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Sollte Ihr Mitbewerber dieser Aufforderung nicht nachkommen, können Sie weitere rechtliche Schritte einleiten.

Eine Möglichkeit wäre die Beantragung einer einstweiligen Verfügung beim zuständigen Gericht. Eine einstweilige Verfügung ist ein schnelles Verfahren, um kurzfristig Maßnahmen gegen Ihren Mitbewerber zu erwirken und die Verbreitung der falschen Behauptungen zu stoppen. Hierfür ist jedoch erforderlich, dass Sie glaubhaft machen können, dass die Behauptungen tatsächlich falsch sind und Ihnen ein Schaden entsteht.

Des Weiteren können Sie auch Schadensersatzansprüche gegen Ihren Mitbewerber geltend machen. Wenn Sie nachweisen können, dass Ihnen durch die falschen Behauptungen ein finanzieller Schaden entstanden ist, haben Sie einen Anspruch auf Schadensersatz. Dieser Schadensersatz kann sowohl den entgangenen Gewinn als auch den immateriellen Schaden für Ihren Ruf umfassen.

Es ist ratsam, sich in dieser Angelegenheit von einem spezialisierten Rechtsanwalt für Wettbewerbsrecht beraten zu lassen, um die bestmöglichen rechtlichen Schritte einzuleiten und Ihren Ruf wiederherzustellen. Ich stehe Ihnen gerne zur Verfügung, um Sie in dieser Angelegenheit zu unterstützen und weitere Schritte zu besprechen.

Ich hoffe, dass diese Informationen Ihnen weiterhelfen und stehe Ihnen für weitere Fragen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,
Georg Sauer

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