Darf ich als Unternehmen an einer Werbekampagne teilnehmen, die gegen die Wettbewerbsregeln verstößt, wenn ich nicht der Initiator bin?
April 27, 2024 | 40,00 EUR | beantwortet von Georg Sauer
Sehr geehrter Rechtsanwalt,
ich heiße Clara Mühlberg und bin Inhaberin eines kleinen Unternehmens, das sich auf die Herstellung und den Vertrieb von Bio-Lebensmitteln spezialisiert hat. In letzter Zeit wurde ich von verschiedenen Werbekampagnen in den sozialen Medien und auf anderen Plattformen aufmerksam, die Produkte meiner direkten Konkurrenten in einem negativen Licht darstellen und falsche Behauptungen über deren Qualität aufstellen. Diese Werbung verstößt eindeutig gegen die Wettbewerbsregeln und ich bin besorgt, ob ich als Unternehmen an einer solchen Kampagne teilnehmen darf, wenn ich nicht der Initiator bin.
Bisher habe ich mich aus solchen negativen Werbekampagnen herausgehalten und meine Produkte ausschließlich auf positive Art und Weise beworben. Jedoch frage ich mich, ob ich in Zukunft gezwungen sein werde, mich gegen derartige Angriffe zu verteidigen und ob es möglicherweise sogar von Vorteil sein könnte, an solchen Aktionen teilzunehmen, um meine eigenen Produkte zu promoten.
Meine Sorge ist, dass mein Unternehmen durch die Teilnahme an einer illegalen Werbekampagne selbst in rechtliche Schwierigkeiten geraten könnte und unser Ruf in der Branche nachhaltig geschädigt werden könnte. Gleichzeitig möchte ich aber auch sicherstellen, dass ich meine Produkte effektiv vermarkte und im Wettbewerb bestehen kann.
Daher meine Frage an Sie: Darf ich als Unternehmen an einer Werbekampagne teilnehmen, die gegen die Wettbewerbsregeln verstößt, wenn ich nicht der Initiator bin? Welche rechtlichen Konsequenzen könnte eine solche Teilnahme für mein Unternehmen haben und welche alternativen Möglichkeiten stehen mir zur Verfügung, um meine Produkte erfolgreich zu bewerben?
Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Einschätzung und Unterstützung.
Mit freundlichen Grüßen,
Clara Mühlberg
Sehr geehrte Frau Mühlberg,
vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der Teilnahme an Werbekampagnen, die gegen die Wettbewerbsregeln verstoßen. Als Rechtsanwalt für Wettbewerbsrecht kann ich Ihre Bedenken nachvollziehen und werde Ihnen gerne eine ausführliche Antwort geben.
Zunächst einmal ist es wichtig festzuhalten, dass Werbekampagnen, die Produkte der Konkurrenz in einem negativen Licht darstellen und falsche Behauptungen über deren Qualität aufstellen, in der Regel gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen. Insbesondere das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) verbietet irreführende und vergleichende Werbung, die den Wettbewerb verfälschen könnte. Als Unternehmen sollten Sie sich daher aus solchen Werbekampagnen heraushalten, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.
Wenn Sie als Unternehmen an einer illegalen Werbekampagne teilnehmen, auch wenn Sie nicht der Initiator sind, könnten Sie selbst in rechtliche Schwierigkeiten geraten. Mögliche Konsequenzen könnten Abmahnungen, Unterlassungsansprüche oder sogar Schadensersatzforderungen seitens der betroffenen Konkurrenten sein. Zudem könnte Ihr Ruf in der Branche nachhaltig geschädigt werden, was langfristige Auswirkungen auf Ihr Unternehmen haben könnte.
Es ist daher ratsam, alternative Möglichkeiten zu finden, um Ihre Produkte erfolgreich zu bewerben, ohne gegen das Wettbewerbsrecht zu verstoßen. Eine Möglichkeit könnte darin bestehen, Ihre Produkte auf positive Art und Weise zu bewerben und deren Qualität und Besonderheiten hervorzuheben, ohne dabei die Produkte der Konkurrenz negativ darzustellen. Zudem könnten Sie auf transparente und ehrliche Weise mit Ihren Kunden kommunizieren und auf deren Bedürfnisse und Wünsche eingehen.
Insgesamt ist es wichtig, dass Sie sich als Unternehmen an die geltenden Gesetze und Regeln halten, um langfristig erfolgreich am Markt bestehen zu können. Wenn Sie weitere Fragen oder rechtliche Beratung benötigen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Georg Sauer
Rechtsanwalt für Wettbewerbsrecht
... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls?