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Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Wettbewerbsrecht

Darf ich als Unternehmen gezielt negative Informationen über meine Konkurrenten streuen, um sie zu schwächen?

Sehr geehrter Rechtsanwalt für Wettbewerbsrecht,

ich heiße Anna Dörr und bin Geschäftsführerin eines kleinen Unternehmens im Bereich der Elektronikbranche. In letzter Zeit habe ich bemerkt, dass meine Konkurrenten verstärkt negative Informationen über mein Unternehmen streuen, um mich in ein schlechtes Licht zu rücken und dadurch meine Kunden abzuwerben. Nun frage ich mich, ob es rechtlich erlaubt ist, dass ich als Unternehmen ebenfalls gezielt negative Informationen über meine Konkurrenten streue, um sie zu schwächen und somit einen Wettbewerbsvorteil zu erlangen.

Momentan fühle ich mich durch die diffamierenden Aussagen meiner Konkurrenten in meiner Reputation und meinem Geschäftserfolg bedroht. Ich mache mir Sorgen, dass ich durch ihr unfares Verhalten Marktanteile verlieren und langfristig existenzielle Probleme für mein Unternehmen entstehen könnten. Daher bin ich auf der Suche nach rechtlichen Möglichkeiten, um mich gegen diese unlautere Wettbewerbspraxis zu wehren und meine Position im Markt zu stärken.

Können Sie mir daher bitte rechtlich fundiert erklären, ob es zulässig ist, als Unternehmen gezielt negative Informationen über meine Konkurrenten zu streuen, um sie zu schwächen? Gibt es rechtliche Grenzen, die ich dabei beachten muss? Und welche Schritte kann ich unternehmen, um mich gegen die unfairen Praktiken meiner Konkurrenten zu verteidigen, ohne selbst gegen geltendes Wettbewerbsrecht zu verstoßen?

Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe und Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen,
Anna Dörr

Georg Sauer

Sehr geehrte Frau Dörr,

vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der Verbreitung von negativen Informationen über Ihre Konkurrenten im Rahmen des Wettbewerbsrechts. Es ist verständlich, dass Sie sich durch die diffamierenden Aussagen Ihrer Konkurrenten bedroht fühlen und nach rechtlichen Möglichkeiten suchen, um sich zu wehren und Ihre Position im Markt zu stärken.

Grundsätzlich ist es im Rahmen des Wettbewerbsrechts nicht erlaubt, gezielt negative Informationen über Ihre Konkurrenten zu streuen, um sie zu schwächen und dadurch einen Wettbewerbsvorteil zu erlangen. Diese Praxis wird als unlauterer Wettbewerb angesehen und verstößt gegen geltendes Recht. Der Grundsatz des lauteren Wettbewerbs besagt, dass Unternehmen fair und ehrlich miteinander konkurrieren sollen, ohne sich durch unfaire Mittel einen Vorteil zu verschaffen.

Wenn Ihre Konkurrenten also negativ über Ihr Unternehmen sprechen, ist es wichtig, dass Sie sich gegen diese Diffamierungen rechtlich zur Wehr setzen. Sie können beispielsweise Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche geltend machen, um sich gegen die Verbreitung falscher oder irreführender Informationen zu wehren. Hierbei ist es ratsam, sich an einen spezialisierten Rechtsanwalt für Wettbewerbsrecht zu wenden, der Sie in dieser Angelegenheit kompetent beraten und vertreten kann.

Es ist jedoch wichtig zu betonen, dass auch bei der Verteidigung gegen unlauteren Wettbewerb bestimmte rechtliche Grenzen einzuhalten sind. So sollten Sie darauf achten, dass Ihre Gegenmaßnahmen im Einklang mit geltendem Recht stehen und nicht selbst gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen. Es ist daher ratsam, sich vor der Durchführung von Gegenmaßnahmen rechtlich beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass Sie sich innerhalb der gesetzlichen Grenzen bewegen.

Insgesamt ist es wichtig, dass Sie sich gegen die unlauteren Praktiken Ihrer Konkurrenten zur Wehr setzen und Ihre Position im Markt verteidigen. Ein erfahrener Rechtsanwalt für Wettbewerbsrecht kann Ihnen dabei helfen, die geeigneten rechtlichen Schritte einzuleiten und Ihre Interessen effektiv zu vertreten.

Für weitere Fragen oder Unterstützung stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,
Georg Sauer

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