Darf ich verlangen, dass meine Produkte nur in bestimmten Geschäften verkauft werden?
Februar 19, 2023 | 40,00 EUR | beantwortet von Sophia Breitwieser
Sehr geehrter Herr/Frau Rechtsanwalt,
ich habe eine Frage bezüglich meines Wettbewerbsrechts als Hersteller von Produkten. Ich heiße Gerda Friedendahl und vertreibe hochwertige handgefertigte Schmuckstücke. Bisher wurden meine Produkte in ausgewählten Boutiquen und Online-Shops verkauft, die meinen Qualitätsansprüchen entsprechen.
Nun habe ich festgestellt, dass meine Produkte auch in Geschäften angeboten werden, die nicht meinem Image und meiner Marke entsprechen. Dies führt nicht nur zu einer Verwässerung meines Markenimages, sondern auch zu einer Verunsicherung bei meinen Kunden, die meine Produkte mit hoher Qualität und Exklusivität verbinden.
Meine Sorge besteht darin, dass die Umsätze meiner Produkte durch diese unerwünschten Vertriebskanäle beeinträchtigt werden könnten. Daher frage ich mich, ob ich rechtlich gesehen verlangen kann, dass meine Produkte nur in bestimmten Geschäften verkauft werden dürfen, die meinen Qualitätsstandards entsprechen.
Gibt es rechtliche Möglichkeiten, um sicherzustellen, dass meine Produkte nur in ausgewählten Vertriebskanälen angeboten werden dürfen? Welche Schritte kann ich unternehmen, um gegen den unerwünschten Vertrieb meiner Produkte vorzugehen und mein Markenimage zu schützen?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe und Unterstützung.
Mit freundlichen Grüßen,
Gerda Friedendahl
Sehr geehrte Frau Friedendahl,
vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich Ihres Wettbewerbsrechts als Hersteller von hochwertigen handgefertigten Schmuckstücken. Es ist verständlich, dass Sie besorgt sind über die Verwässerung Ihres Markenimages durch den unerwünschten Vertrieb Ihrer Produkte in Geschäften, die nicht Ihrem Qualitätsanspruch entsprechen. Ich werde Ihnen im Folgenden rechtliche Möglichkeiten aufzeigen, um gegen diesen unerwünschten Vertrieb vorzugehen und Ihr Markenimage zu schützen.
Zunächst einmal ist es wichtig zu erwähnen, dass das Wettbewerbsrecht in Deutschland einen fairen Wettbewerb zwischen Unternehmen sicherstellen soll. Dies beinhaltet auch den Schutz von Marken und deren Image. In Ihrem Fall könnten Sie sich auf das Markenrecht berufen, um gegen den unerwünschten Vertrieb Ihrer Produkte vorzugehen. Sie haben als Inhaber der Marke das Recht zu entscheiden, wo und wie Ihre Produkte vertrieben werden.
Eine Möglichkeit, um sicherzustellen, dass Ihre Produkte nur in ausgewählten Vertriebskanälen angeboten werden dürfen, ist die Vereinbarung von selektiven Vertriebssystemen. Dabei können Sie mit Ihren Vertriebspartnern vertraglich festlegen, in welchen Geschäften Ihre Produkte verkauft werden dürfen und welche Qualitätsstandards diese erfüllen müssen. Durch solche Verträge können Sie sicherstellen, dass Ihr Markenimage gewahrt bleibt.
Sollte es dennoch zu einem unerwünschten Vertrieb Ihrer Produkte kommen, können Sie gegen die betreffenden Händler rechtlich vorgehen. Hierbei können Unterlassungsansprüche geltend gemacht werden, um den Vertrieb Ihrer Produkte in unerwünschten Vertriebskanälen zu stoppen. Auch Schadensersatzansprüche könnten in Betracht kommen, wenn Ihnen durch den unerwünschten Vertrieb ein finanzieller Schaden entsteht.
Es ist ratsam, sich in einem solchen Fall an einen spezialisierten Rechtsanwalt für Wettbewerbsrecht zu wenden, um Ihre rechtlichen Möglichkeiten vollständig auszuschöpfen. Der Rechtsanwalt kann Sie umfassend beraten und Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche unterstützen.
Ich hoffe, dass Ihnen diese Informationen weiterhelfen und stehe Ihnen gerne für weitere Fragen zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Sophia Breitwieser, Rechtsanwältin für Wettbewerbsrecht
... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls?