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Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Wettbewerbsrecht

Darf ich auf meiner Website behaupten, dass mein Produkt gesünder ist als das eines Mitbewerbers?

Sehr geehrter Rechtsanwalt,

ich betreibe eine Website, auf der ich mein Produkt bewerbe. In meinem Sortiment habe ich unter anderem ein Nahrungsergänzungsmittel, das nach meiner Überzeugung gesünder ist als vergleichbare Produkte meiner Mitbewerber. Ich würde gerne auf meiner Website kommunizieren, dass mein Produkt gesünder ist und somit einen klaren Wettbewerbsvorteil bietet. Allerdings bin ich mir unsicher, ob ich diese Behauptung rechtlich gesehen überhaupt verwenden darf.

Mein Mitbewerber hat bereits ähnliche Aussagen auf seiner Website getroffen und ich frage mich, ob ich mich damit rechtlich auf dünnem Eis bewege. Ich möchte keine Abmahnung riskieren und daher wäre es wichtig für mich zu wissen, ob ich diese Behauptung ohne Bedenken nutzen kann.

Gibt es Richtlinien oder Vorschriften, die ich beachten muss, wenn ich mein Produkt als gesünder als das eines Mitbewerbers darstellen möchte? Welche rechtlichen Konsequenzen könnte es für mich haben, falls ich diese Aussage tätige und sie sich als unbegründet herausstellt? Gibt es alternative Formulierungen, die ich verwenden könnte, um meinen Wettbewerbsvorteil zu betonen, ohne mich rechtlich angreifbar zu machen?

Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe und Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen,

Fred Kieselbach

Georg Sauer

Sehr geehrter Herr Kieselbach,

vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der rechtlichen Zulässigkeit von Behauptungen über die gesundheitlichen Vorteile Ihres Nahrungsergänzungsmittels im Vergleich zu Produkten Ihrer Mitbewerber. Es ist verständlich, dass Sie sicherstellen möchten, dass Sie sich mit Ihrer Werbung auf sicherem rechtlichem Terrain bewegen und keine Abmahnung riskieren.

Im Bereich des Wettbewerbsrechts gelten strenge Regeln und Vorschriften, insbesondere wenn es um gesundheitsbezogene Werbeaussagen geht. Grundsätzlich ist es erlaubt, mit den Vorzügen eines Produkts zu werben, solange diese Aussagen wahr, nachweisbar und nicht irreführend sind. Das bedeutet, dass Sie Ihre Behauptung, dass Ihr Nahrungsergänzungsmittel gesünder ist als vergleichbare Produkte Ihrer Mitbewerber, auch tatsächlich belegen können müssen.

Wenn Ihr Mitbewerber bereits ähnliche Aussagen getroffen hat, sollten Sie besonders vorsichtig sein. Möglicherweise haben Sie die Möglichkeit, auf bereits existierende Untersuchungen oder Studien zurückzugreifen, um Ihre Behauptung zu stützen. Es ist ratsam, sich vor Veröffentlichung solcher Aussagen rechtlich beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass Sie keine Gesetze oder Vorschriften verletzen.

Falls sich Ihre Behauptung als unbegründet herausstellen sollte, könnten rechtliche Konsequenzen wie Abmahnungen oder Schadensersatzforderungen auf Sie zukommen. Daher ist es wichtig, im Vorfeld sorgfältig zu prüfen, ob Sie Ihre Aussage tatsächlich belegen können.

Alternative Formulierungen, um Ihren Wettbewerbsvorteil zu betonen, könnten beispielsweise sein, dass Ihr Produkt "besonders hochwertig" oder "rein natürliche Zutaten" enthält. Diese Aussagen sind weniger konkret und damit weniger angreifbar. Dennoch ist es auch hier wichtig, dass Sie im Falle einer rechtlichen Auseinandersetzung nachweisen können, dass Ihre Aussagen der Wahrheit entsprechen.

Ich empfehle Ihnen dringend, sich mit einem erfahrenen Rechtsanwalt für Wettbewerbsrecht in Verbindung zu setzen, um Ihre konkrete Situation zu besprechen und eine individuelle Beratung zu erhalten. Nur so können Sie sicherstellen, dass Sie auf Ihrer Website rechtlich einwandfreie Werbeaussagen verwenden.

Mit freundlichen Grüßen,
Georg Sauer, Rechtsanwalt

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