Welche rechtlichen Konsequenzen drohen, wenn ich als Unternehmen unerlaubte Absprachen mit Konkurrenten treffe?
Juli 10, 2023 | 30,00 EUR | beantwortet von Georg Sauer
Sehr geehrter Rechtsanwalt,
mein Name ist Felix Herrmann und ich bin Geschäftsführer eines mittelständischen Unternehmens in der Automobilindustrie. In letzter Zeit habe ich bemerkt, dass einige meiner Konkurrenten ähnliche Produkte zu ähnlichen Preisen anbieten wie wir. Ich habe den Verdacht, dass es möglicherweise zu unerlaubten Absprachen zwischen uns und den Konkurrenten gekommen sein könnte.
Der Ist-Zustand ist, dass wir als Unternehmen in einem harten Wettbewerbsumfeld tätig sind und es für uns wichtig ist, uns von der Konkurrenz abzuheben und fair am Markt agieren zu können. Jedoch beunruhigt mich die Möglichkeit, dass wir uns möglicherweise in einem Wettbewerbsrechtlichen Graubereich bewegen.
Meine Sorgen sind, dass wir uns möglicherweise strafbar machen könnten, wenn wir unerlaubte Absprachen mit unseren Konkurrenten treffen. Ich mache mir Gedanken über mögliche rechtliche Konsequenzen für mein Unternehmen und meine persönliche Haftung als Geschäftsführer.
Meine Frage an Sie als Experte für Wettbewerbsrecht ist, welche rechtlichen Konsequenzen uns drohen, wenn wir tatsächlich unerlaubte Absprachen mit Konkurrenten treffen? Gibt es Möglichkeiten, um solche Situationen zu vermeiden oder zu bereinigen, falls es bereits zu Absprachen gekommen ist?
Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Unterstützung und Beratung.
Mit freundlichen Grüßen,
Felix Herrmann
Sehr geehrter Herr Herrmann,
vielen Dank für Ihre Anfrage und Ihr Vertrauen in meine Expertise im Bereich des Wettbewerbsrechts. Als Geschäftsführer eines mittelständischen Unternehmens in der Automobilindustrie ist es verständlich, dass Sie besorgt sind über mögliche unerlaubte Absprachen mit Ihren Konkurrenten und die damit verbundenen rechtlichen Konsequenzen.
Zunächst einmal ist es wichtig zu betonen, dass unerlaubte Absprachen zwischen Unternehmen im Wettbewerbsrecht als Kartellrecht bezeichnet werden und in der Regel unter das Verbot der Absprachen zu Lasten des Wettbewerbs (§ 1 GWB) fallen. Solche Absprachen können verschiedene Formen annehmen, wie z.B. Preisabsprachen, Quotenabsprachen oder Gebietsabsprachen. Diese verstoßen gegen das Kartellverbot und können zu empfindlichen Geldstrafen führen.
Die rechtlichen Konsequenzen für Ihr Unternehmen und Sie persönlich als Geschäftsführer können schwerwiegend sein. Neben den finanziellen Sanktionen drohen auch Reputationsschäden und ein Verlust des Vertrauens Ihrer Kunden und Geschäftspartner. Als Geschäftsführer tragen Sie eine besondere Verantwortung und können im Falle von Kartellverstößen persönlich haftbar gemacht werden.
Um solche Situationen zu vermeiden oder zu bereinigen, empfehle ich Ihnen, transparent zu agieren und klare interne Regeln und Kontrollmechanismen im Unternehmen zu etablieren. Es ist wichtig, dass Mitarbeiter über die rechtlichen Risiken von Absprachen informiert sind und sensibilisiert werden. Zudem sollten Sie bei Verdacht auf unerlaubte Absprachen umgehend rechtlichen Rat einholen und gegebenenfalls eine Selbstmeldung bei den Kartellbehörden in Erwägung ziehen.
In jedem Fall ist es ratsam, sich frühzeitig an einen Rechtsanwalt für Wettbewerbsrecht zu wenden, um eine individuelle Beratung und Unterstützung zu erhalten. Gemeinsam können wir mögliche Lösungswege erarbeiten, um Ihr Unternehmen vor rechtlichen Konsequenzen zu schützen und fair am Markt agieren zu können.
Ich stehe Ihnen gerne zur Verfügung, um Ihre Fragen weiter zu vertiefen und konkrete Maßnahmen zu besprechen. Vielen Dank nochmals für Ihre Anfrage und Ihr Vertrauen.
Mit freundlichen Grüßen,
Georg Sauer, Rechtsanwalt
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