Frag-Einen

Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Wettbewerbsrecht

Darf ich negative Bewertungen meiner Konkurrenten öffentlich kommentieren?

Sehr geehrter Rechtsanwalt,

ich heiße Heike Gerdes und betreibe seit einigen Jahren einen kleinen Online-Shop für handgefertigte Produkte. In letzter Zeit habe ich bemerkt, dass meine Konkurrenten vermehrt negative Bewertungen über mein Unternehmen veröffentlichen. Diese Bewertungen sind meiner Meinung nach unbegründet und schaden meinem Ruf im Internet.

Ich frage mich nun, ob es rechtlich erlaubt ist, auf diese negativen Bewertungen meiner Konkurrenten öffentlich zu antworten und meine Sicht der Dinge darzulegen. Ich möchte natürlich vermeiden, mich selbst rechtlich angreifbar zu machen, aber ich fühle mich auch dazu verpflichtet, mich gegen diese ungerechtfertigten Anschuldigungen zu wehren.

Ich mache mir Sorgen, dass meine Konkurrenten möglicherweise rechtliche Schritte gegen mich einleiten könnten, wenn ich öffentlich auf ihre Bewertungen reagiere. Daher bin ich unsicher, wie ich am besten vorgehen soll und ob es überhaupt rechtlich zulässig ist, auf negative Bewertungen anderer Unternehmen zu reagieren.

Können Sie mir bitte weiterhelfen und mir sagen, ob ich meine Konkurrenten öffentlich kommentieren darf, ohne dabei rechtliche Konsequenzen befürchten zu müssen? Gibt es möglicherweise alternative Lösungswege, um mit dieser Situation umzugehen?

Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe.

Mit freundlichen Grüßen,
Heike Gerdes

Sandra Bittner

Sehr geehrte Frau Gerdes,

vielen Dank für Ihre Anfrage zu dem Thema negative Bewertungen und wie Sie darauf reagieren können, ohne sich rechtlich angreifbar zu machen. Es ist verständlich, dass Sie besorgt sind, wie Sie am besten mit dieser Situation umgehen sollen, um Ihren Ruf im Internet zu schützen.

Grundsätzlich ist es erlaubt, auf negative Bewertungen zu reagieren und Ihre Sicht der Dinge darzulegen. Dabei sollten Sie jedoch einige Punkte beachten, um sich nicht rechtlich angreifbar zu machen. Zunächst einmal ist es wichtig, sachlich und höflich zu bleiben, auch wenn Sie sich ungerecht behandelt fühlen. Vermeiden Sie es, beleidigend oder aggressiv zu reagieren, da dies zu weiteren rechtlichen Problemen führen könnte.

Es ist empfehlenswert, die Fakten zu prüfen und gegebenenfalls zu widerlegen, falls die negativen Bewertungen unbegründet sind. Sie können beispielsweise sachlich darlegen, warum die Anschuldigungen falsch sind und welche Maßnahmen Sie zur Kundenzufriedenheit ergreifen. Dies kann dazu beitragen, Ihr Ansehen zu verbessern und potenzielle Kunden zu beruhigen.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass Sie keine falschen Behauptungen über Ihre Konkurrenten aufstellen dürfen. Vermeiden Sie es also, falsche Informationen zu verbreiten oder unwahre Aussagen zu tätigen, da dies rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen könnte.

Alternativ könnten Sie auch versuchen, das Gespräch mit Ihren Konkurrenten zu suchen und eine außergerichtliche Lösung zu finden. Möglicherweise können Sie gemeinsam eine Lösung finden, um den Konflikt beizulegen und zukünftige negative Bewertungen zu vermeiden.

Insgesamt ist es also rechtlich erlaubt, auf negative Bewertungen Ihrer Konkurrenten zu reagieren, solange Sie sachlich bleiben und die Fakten prüfen. Es ist wichtig, Ihre Sicht der Dinge darzulegen, ohne dabei falsche Behauptungen aufzustellen. Falls Sie unsicher sind, empfehle ich Ihnen, sich von einem Rechtsanwalt beraten zu lassen, um rechtliche Risiken zu minimieren.

Ich hoffe, diese Informationen helfen Ihnen weiter und wünsche Ihnen viel Erfolg bei der Bewältigung dieser Situation.

Mit freundlichen Grüßen,

Sandra Bittner
Rechtsanwältin im Bereich Wettbewerbsrecht

fadeout
... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls?
Sie können für nur 7,50 EUR die Antwort vollständig einsehen.

Experte für Wettbewerbsrecht

Sandra Bittner