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Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Wettbewerbsrecht

Ist es erlaubt, Produkte unter dem Verkaufspreis der Konkurrenz anzubieten?

Sehr geehrter Rechtsanwalt für Wettbewerbsrecht,

ich wende mich an Sie, da ich als Geschäftsführer eines kleinen Unternehmens im Einzelhandel aktuell mit einer rechtlichen Frage konfrontiert bin. Wir verkaufen verschiedene Produkte in unserem Online-Shop und haben festgestellt, dass unsere Konkurrenten teilweise Produkte zu einem deutlich niedrigeren Preis anbieten als wir. Nun stellt sich für uns die Frage, ob es erlaubt ist, Produkte unter dem Verkaufspreis der Konkurrenz anzubieten, um wettbewerbsfähig zu bleiben.

Im aktuellen Ist-Zustand fühlen wir uns durch die niedrigeren Preise der Konkurrenz unter Druck gesetzt und möchten nicht ins Hintertreffen geraten. Gleichzeitig sind wir uns unsicher, ob es rechtlich zulässig ist, Produkte unter dem Verkaufspreis der Konkurrenz anzubieten, da wir keine Abmahnungen oder rechtliche Konsequenzen riskieren möchten.

Unsere Sorge besteht darin, dass wir möglicherweise gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen könnten, wenn wir Produkte unter dem Verkaufspreis der Konkurrenz anbieten. Daher benötigen wir dringend rechtlichen Rat, um sicherzustellen, dass wir im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen handeln.

Können Sie uns bitte Auskunft darüber geben, ob es erlaubt ist, Produkte unter dem Verkaufspreis der Konkurrenz anzubieten? Falls dies nicht zulässig ist, welche Alternativen stehen uns zur Verfügung, um wettbewerbsfähig zu bleiben? Wir sind für Ihre Hilfe und Unterstützung sehr dankbar.

Mit freundlichen Grüßen,
Gerd Lindenberg

Sandra Bittner

Sehr geehrter Herr Lindenberg,

vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich des Verkaufs von Produkten zu einem niedrigeren Preis als Ihre Konkurrenten. Als Rechtsanwältin für Wettbewerbsrecht kann ich Ihnen dazu folgende Informationen geben:

Grundsätzlich ist es erlaubt, Produkte unter dem Verkaufspreis der Konkurrenz anzubieten, solange dies nicht als sogenanntes "Dumping" angesehen wird. Dumping liegt vor, wenn ein Unternehmen seine Produkte zu einem Preis anbietet, der so niedrig ist, dass er den Markt verzerren und den Wettbewerb unredlich beeinflussen könnte. In diesem Fall könnte ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht vorliegen.

Um festzustellen, ob Ihr Verhalten als Dumping angesehen werden könnte, müsste eine genaue Prüfung der Marktverhältnisse und der Preisgestaltung Ihrer Konkurrenten erfolgen. Es ist wichtig zu beachten, dass nicht jeder Preiskampf automatisch als unzulässig gilt. Solange Sie Ihre Preise strategisch anpassen, um wettbewerbsfähig zu bleiben und nicht mit dem Ziel, den Markt zu dominieren, ist dies in der Regel zulässig.

Es gibt jedoch auch Alternativen, um wettbewerbsfähig zu bleiben, ohne Produkte unter dem Verkaufspreis der Konkurrenz anzubieten. Sie könnten beispielsweise auf andere Faktoren wie Servicequalität, Kundenbindung oder die Einzigartigkeit Ihrer Produkte setzen. Des Weiteren könnten Sie auch gezielt Marketingmaßnahmen einsetzen, um Ihre Zielgruppe anzusprechen und von Ihrem Angebot zu überzeugen.

Ich empfehle Ihnen, sich in einem persönlichen Beratungsgespräch mit mir oder einem anderen spezialisierten Rechtsanwalt für Wettbewerbsrecht ausführlich über Ihre Situation zu informieren. Gemeinsam können wir Ihre individuellen Umstände analysieren und Lösungen erarbeiten, um sicherzustellen, dass Sie im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen handeln.

Ich hoffe, diese Informationen helfen Ihnen weiter und stehe Ihnen gerne für weitere Fragen zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,

Sandra Bittner
Rechtsanwältin für Wettbewerbsrecht

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Sandra Bittner