Darf ein Unternehmen eine Werbeaussage eines Konkurrenten öffentlich widerlegen?
Juni 14, 2023 | 40,00 EUR | beantwortet von Georg Sauer
Sehr geehrter Rechtsanwalt,
ich heiße Christiane Müller und bin Inhaberin eines kleinen Kosmetikstudios in der Innenstadt. In letzter Zeit gab es vermehrt Probleme mit einem Konkurrenten, der falsche und irreführende Werbeaussagen über mein Unternehmen verbreitet. Diese Aussagen schaden meinem Ruf und kosten mich Kunden. Nun habe ich gehört, dass ich als Unternehmen das Recht habe, die Werbeaussagen meines Konkurrenten öffentlich zu widerlegen.
Ich frage mich, ob es rechtlich zulässig ist, die falschen Werbeaussagen meines Konkurrenten zu widerlegen und wie ich das am besten angehe. Ich mache mir Sorgen, dass mein Konkurrent mich verklagen könnte, wenn ich öffentlich Stellung beziehe. Gibt es mögliche rechtliche Konsequenzen, die ich beachten sollte?
Ich bitte um Ihre Einschätzung der Situation und um mögliche Lösungsvorschläge, wie ich die falschen Werbeaussagen meines Konkurrenten wirksam widerlegen kann, ohne rechtliche Probleme zu bekommen.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung.
Mit freundlichen Grüßen,
Christiane Müller
Sehr geehrte Frau Müller,
vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der falschen Werbeaussagen Ihres Konkurrenten, die Ihrem Kosmetikstudio schaden. In der Tat haben Unternehmen das Recht, gegen irreführende oder falsche Werbeaussagen anderer Unternehmen vorzugehen. Das Wettbewerbsrecht bietet hierfür verschiedene rechtliche Möglichkeiten, um sich gegen unfairen Wettbewerb zu wehren.
Zunächst einmal sollten Sie prüfen, ob die Werbeaussagen Ihres Konkurrenten tatsächlich falsch oder irreführend sind. Falls dies der Fall ist, können Sie rechtlich dagegen vorgehen. Eine Möglichkeit besteht darin, eine Abmahnung an Ihren Konkurrenten zu schicken, in der Sie ihn auffordern, die falschen Werbeaussagen zu unterlassen und eine Unterlassungserklärung abzugeben. Sollte der Konkurrent nicht auf die Abmahnung reagieren, können Sie eine einstweilige Verfügung oder eine Klage vor Gericht erwirken.
Wenn Sie die falschen Werbeaussagen Ihres Konkurrenten öffentlich widerlegen möchten, ist dies grundsätzlich erlaubt, solange Ihre Äußerungen wahr sind und nicht selbst irreführend sind. Sie sollten darauf achten, Ihre Aussagen sachlich und objektiv zu formulieren, um nicht selbst rechtliche Probleme zu bekommen. Es ist ratsam, sich rechtlich beraten zu lassen, bevor Sie öffentlich Stellung beziehen.
Es besteht immer das Risiko, dass Ihr Konkurrent Sie wegen Verleumdung oder Rufschädigung verklagen könnte, wenn er sich durch Ihre öffentliche Widerlegung angegriffen fühlt. Daher ist es wichtig, dass Sie Ihre Aussagen gut dokumentieren und belegen können, um sich rechtlich abzusichern. Eine rechtliche Beratung kann Ihnen dabei helfen, die Risiken abzuwägen und die bestmögliche Vorgehensweise zu finden.
Insgesamt ist es wichtig, dass Sie sich gegen unfairen Wettbewerb zur Wehr setzen und die Reputation Ihres Kosmetikstudios verteidigen. Mit der Unterstützung eines erfahrenen Rechtsanwalts für Wettbewerbsrecht können Sie effektive Maßnahmen ergreifen, um die falschen Werbeaussagen Ihres Konkurrenten zu widerlegen und rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.
Ich hoffe, dass meine Einschätzung Ihnen weiterhilft und stehe Ihnen gerne für weitere Fragen zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Georg Sauer
Rechtsanwalt für Wettbewerbsrecht
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