Darf ein Unternehmen eine Vertriebsbeschränkung für seine Produkte festlegen?
August 16, 2023 | 40,00 EUR | beantwortet von Sandra Bittner
Sehr geehrter Rechtsanwalt,
ich heiße Artur Otremka und bin Inhaber eines kleinen Unternehmens, das sich auf den Vertrieb von Elektronikartikeln spezialisiert hat. In letzter Zeit bin ich auf eine Vertriebsbeschränkung gestoßen, die von einem größeren Konkurrenten festgelegt wurde. Das Unternehmen verbietet seinen Vertriebspartnern, die Produkte online anzubieten, um den Wettbewerb zu reduzieren und die Preise stabil zu halten.
Ich mache mir Sorgen, da ich auch online verkaufe und befürchte, dass diese Beschränkung meinen Umsatz und meine Geschäftstätigkeit beeinträchtigen könnte. Ich frage mich, ob es rechtlich zulässig ist, dass ein Unternehmen eine solche Vertriebsbeschränkung festlegt und ob es Möglichkeiten gibt, dagegen vorzugehen.
Können Sie mir bitte erklären, ob diese Vertriebsbeschränkung gegen das Wettbewerbsrecht verstößt und welche rechtlichen Schritte ich als betroffener Unternehmer ergreifen kann, um meine Interessen zu schützen? Gibt es möglicherweise auch Alternativen, um mit dieser Situation umzugehen und meine Geschäftstätigkeit zu sichern?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe und Unterstützung.
Mit freundlichen Grüßen,
Artur Otremka
Sehr geehrter Herr Otremka,
vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der Vertriebsbeschränkung, mit der Sie konfrontiert sind. Als Rechtsanwältin mit Spezialisierung auf das Wettbewerbsrecht kann ich verstehen, dass diese Situation für Sie als Unternehmer besorgniserregend ist. Gerne möchte ich Ihnen daher eine ausführliche Antwort auf Ihre Fragen geben.
Zunächst einmal ist es wichtig zu erwähnen, dass Vertriebsbeschränkungen grundsätzlich nicht verboten sind, sofern sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Im Rahmen des Wettbewerbsrechts gelten jedoch strenge Regeln, um den fairen Wettbewerb zu gewährleisten und den Verbraucherschutz zu gewährleisten. Eine Vertriebsbeschränkung darf also nicht dazu dienen, den Wettbewerb zu beschränken oder Preise künstlich hoch zu halten.
In Ihrem Fall scheint es so, als ob der größere Konkurrent die Vertriebsbeschränkung festgelegt hat, um den Wettbewerb zu reduzieren und die Preise stabil zu halten. Dies könnte gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen, insbesondere gegen das Kartellrecht, das solche Praktiken verbietet. Als betroffener Unternehmer haben Sie daher durchaus Möglichkeiten, gegen diese Vertriebsbeschränkung vorzugehen.
Sie könnten beispielsweise eine Beschwerde bei der Wettbewerbsbehörde einreichen, die den Fall prüfen und gegebenenfalls Maßnahmen ergreifen kann. Darüber hinaus könnten Sie auch rechtliche Schritte einleiten, indem Sie gegen den Konkurrenten klagen und Schadensersatzansprüche geltend machen. Es ist ratsam, sich hierbei von einem erfahrenen Rechtsanwalt beraten zu lassen, um die bestmögliche Strategie zu entwickeln.
Es gibt auch alternative Möglichkeiten, um mit dieser Situation umzugehen und Ihre Geschäftstätigkeit zu sichern. Sie könnten beispielsweise nach anderen Vertriebswegen suchen, die nicht von der Vertriebsbeschränkung betroffen sind, oder sich mit anderen Unternehmen zusammenschließen, um gemeinsam gegen den Konkurrenten vorzugehen.
Ich hoffe, dass Ihnen diese Informationen weiterhelfen und Sie ermutigen, Ihre Interessen zu schützen und gegen die Vertriebsbeschränkung vorzugehen. Sollten Sie weitere Fragen haben oder rechtliche Unterstützung benötigen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Sandra Bittner, Rechtsanwältin
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