Welche Möglichkeiten habe ich, wenn der Vertragspartner seine Leistungen nicht erbringt?
Oktober 29, 2022 | 40,00 EUR | beantwortet von Hans Kuhn
Sehr geehrter Rechtsanwalt,
ich wende mich an Sie mit einer dringenden Frage bezüglich eines Vertrags, den ich mit einem Dienstleister abgeschlossen habe. Vor etwa zwei Monaten habe ich mit Herrn Müller einen Vertrag über die Erbringung von handwerklichen Leistungen in meiner Wohnung abgeschlossen. Dabei wurde festgelegt, dass die Arbeiten innerhalb von vier Wochen abgeschlossen sein sollten. Leider hat Herr Müller bis heute nur einen Teil der vereinbarten Leistungen erbracht und ignoriert meine Anrufe und E-Mails.
Ich bin besorgt und frustriert über die Situation, da ich dringend auf die Fertigstellung der Arbeiten angewiesen bin. Zudem habe ich Herrn Müller bereits einen beträchtlichen Vorschuss gezahlt. Ich frage mich nun, welche Möglichkeiten ich habe, um sicherzustellen, dass Herr Müller seine vertraglichen Verpflichtungen erfüllt und die Arbeiten zeitnah abschließt.
Könnten Sie mir bitte erklären, welche rechtlichen Schritte ich in dieser Situation unternehmen kann? Gibt es eine Möglichkeit, den Vertrag zu kündigen und mein Geld zurückzufordern? Welche Schritte sollte ich als nächstes unternehmen, um sicherzustellen, dass meine Interessen gewahrt bleiben?
Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Unterstützung und Beratung in dieser Angelegenheit.
Mit freundlichen Grüßen,
Franceska Lenzner
Sehr geehrte Frau Lenzner,
vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich des Vertrags mit Herrn Müller über handwerkliche Leistungen in Ihrer Wohnung. Es tut mir leid zu hören, dass Sie mit der Situation frustriert sind und Herr Müller seine vertraglichen Pflichten nicht erfüllt. In solchen Fällen ist es wichtig, die rechtlichen Schritte zu kennen, die Ihnen zur Verfügung stehen, um Ihre Interessen zu wahren.
Zunächst einmal ist es wichtig zu prüfen, ob der Vertrag mit Herrn Müller tatsächlich wirksam zustande gekommen ist. Ein Vertrag setzt grundsätzlich eine Einigung über die wesentlichen Vertragsbestandteile voraus, wie zum Beispiel die Art der Leistung, den Preis und den Zeitpunkt der Fertigstellung. Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, ist der Vertrag grundsätzlich bindend und Herr Müller ist verpflichtet, die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
Da Herr Müller jedoch bisher nur einen Teil der Leistungen erbracht hat und den vereinbarten Zeitrahmen nicht eingehalten hat, könnte er sich in Verzug befinden. In einem solchen Fall sind Sie grundsätzlich berechtigt, Schadensersatzansprüche geltend zu machen, wenn Ihnen durch den Verzug ein Schaden entstanden ist. Dies könnte beispielsweise der Fall sein, wenn Sie aufgrund der Verzögerung zusätzliche Kosten haben oder anderweitig benachteiligt sind.
Um sicherzustellen, dass Ihre Interessen gewahrt bleiben und Herr Müller seine vertraglichen Pflichten erfüllt, empfehle ich Ihnen, zunächst schriftlich eine angemessene Frist zur Nachbesserung der Leistungen zu setzen. Teilen Sie Herrn Müller mit, dass Sie von Ihrem Recht auf Schadensersatz Gebrauch machen werden, falls er die Arbeiten nicht innerhalb dieser Frist abschließt. Halten Sie dabei alle Kommunikation schriftlich fest, um im Streitfall Beweise zu haben.
Sollte Herr Müller auch nach Ablauf der Frist die Arbeiten nicht abschließen oder weiterhin nicht erreichbar sein, könnten Sie in Betracht ziehen, den Vertrag fristlos zu kündigen und Ihr Geld zurückzufordern. Eine fristlose Kündigung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich, zum Beispiel bei schwerwiegenden Vertragsverletzungen. Beachten Sie jedoch, dass eine fristlose Kündigung in der Regel nur als letztes Mittel in Betracht gezogen werden sollte und rechtliche Risiken bergen kann.
Es wäre ratsam, sich in einem solchen Fall von einem Rechtsanwalt beraten zu lassen, um Ihre Rechte und Möglichkeiten bestmöglich zu vertreten. Ein Anwalt kann Ihnen dabei helfen, die rechtlichen Schritte zu planen und gegebenenfalls gerichtliche Schritte einzuleiten, um Ihre Interessen durchzusetzen.
Ich hoffe, dass Ihnen diese Informationen weiterhelfen und stehe Ihnen gerne für weitere Fragen zur Verfügung. Ich wünsche Ihnen viel Erfolg bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber Herrn Müller.
Mit freundlichen Grüßen,
Hans Kuhn
Rechtsanwalt
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