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Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Vertragsrecht

Mercedes Youngtimer Aufforderung zur Vertragswandlung und Rückabwicklung



Der Käufer des Mercedes (Youngtimer) unserer Familie möchte den Kauf gem. Vertrag vom 19.05.12 rückabwickeln. Er teilt gem. Anwaltsschreiben an mich unter der GmbH Anschrift mit, „tätig in diesem Zusammenhang sei mein Sohn, der offenbar für Sie in Vertretung handelte, insoweit das Kaufgeschäft begleitete“.

Der Käufer rügt, „Mein Mandant übernahm dass das Fahrzeug in der sicheren Vorstellung, einen Pkw aus erster Hand erworben zu haben, des weiteren natürlich ein unfallfreies Fahrzeug..“, dass es nicht erste Hand sei und er es nicht als Zweitbesitz angemeldet bekommen würde und einen Unfall gehabt haben soll.

Das für für die Halterin von dem Käufer bestimmte Anwaltsschreiben wurde an die Anschrift der GmbH geschickt, von der die eingetragene Halterin des Mercedes Geschäftsführerin ist. Die GmbH war weder Halterin noch hat diese sonst etwas mit dem Verkauf bzw. Mercedes zutun. Kann Zustellung unter der GmbH Anschrift erfolgen?


Das Kaufgeschäft wurde von dem Vermittler mit dem Käufer im Kundenauftrag als Privatverkauf abgewickelt zum Kaufpreis € 10.400,-; Als Verkäufer steht in der verbindlichen Bestellung die gem. Unbedenklichkeitsbescheinigung eingetragene Halterin. Daraus hat der Vermittler eine Provision zzgl. Aufbereitung erhalten. Das Auto stand seit 2004 stillgelegt in der Tiefgarage.

In unserer Familie wurde das Fahrzeug damals neu gekauft. Nach Rücksprache mit dem Strassenverkehrsamt kann nicht nachvollzogen werden warum das Fahrzeug bei Wiederzulassung nicht als Zweitbesitz eingetragen wird. Dort liegen lediglich Unterlagen über die Eintragung von Helene Ippen als Halterin und keinerlei Angaben über Voreinträge vor. Es wurde eine Bescheinigung des Kraftfahrtbundesamtes ausgehändigt dass keinerlei Unterlagen vorliegen oder gespeichert sind.

Ein Unfall ist unserer Familie nicht bekannt jedoch wurde gem. Bestellung Unfallfreiheit nicht zugesichert. Es handelt sich um über ein über 20 Jahre altes Fahrzeug.

Der Vermittler wurde weder von mir persönlich oder der GmbH beauftragt, noch habe ich einen Sohn beauftragt. Jedoch ist Partei eine mit mir verwandte Person. Kann ich mich insofern auf ein Zeugnisverweigerungsrecht berufen. Und sollte die GmbH oder ich auf das anwaltliche Schreiben reagieren und wenn ja wie.


In der nur vom Käufer und nicht vom Vermittler unterzeichneten „Verbindlichen Bestellung“, die gem. vertraglicher Klausel mit Zug um Zug Erfüllung Vertrag wird steht:

„Zahl der Halter lt. Zulassungsbescheinigung Teil II“ lt Vorbesitzer. 1. Und


„Zahl der Halter lt. Zulassungsbescheinigung Teil II“ lt Vorbesitzer. 1

Zusätzlich steht unter Sonstiges:
Fahrzeug ist seit 2004 stillgelegt
Fahrzeug ist aus 1. Hand
Original der Unbedingklichkeitsbescheinigung wird nachgeschickt.

Verbindliche(r) Lieferfrist/Liefertermin:
Das Fahrzeug ist fahrbereit: Ja
Dem Verkäufer sind auf andere Weise Unfallschäden bekannt: weder Ja, noch nein angekreuzt
Sondervereinbarungen: Ohne
Gewährleistung/Privatverkauf
Sämtliche Vereinbarungen, z.B. Nebenabreden, Zusicherungen, nachträgliche Vertragsänderungen, sind schriftlich niederzulegen.

Vielen Dank

Mit freundlichen Grüßen

Bernhard Müller

Sehr geehrte Fragestellerin,

die Zustellung bei der GmbH ist zwar ein formaler Fehler, dieser wird jedoch geheilt, wenn das Schreiben an die Halterin weitergeleitet wird und diese es zur Kenntnis nehmen kann. Davon kann ausgegangen werden, wenn die Halterin Geschäftsführerin der GmbH ist. Somit dürfte das Schreiben wegen dieser Heilung als zugestellt gelten, es sei denn die Halterin hätte es nicht erhalten. Hierzu müsste im Streitfall glaubhaft gemacht werden, warum die Halterin es nicht erhalten hat.

Ob Sie sich auf ein Zeugnisverweigerungsrecht berufen können, hängt davon ab, wie eng das Verwandtschaftsverhältnis zwischen Ihnen und der Partei ist. Bei Verwandten bis zum 3. Grad haben Sie ein Zeugnisverweigerungsrecht, ab Verwandten des 4. Grades haben Sie keins. Der Grad der Verwandtschaft wird durch die Zahl der das Verwandtschaftsverhältnis begründenden Geburten bestimmt.

Auf das Anwaltsschreiben sollte geantwortet werden: Weder ich noch die GmbH haben einen Vermittler beauftragt oder bevollmächtigt. Es wird bestritten, dass das Auto mehr als einen Vorbesitzer hatte. Übersenden Sie mir Beweise dafür, dass angeblich mehr als ein Vorbesitzer vorhanden war. Unfallfreiheit wurde nicht zugesichert, vorsorglich wird jedoch bestritten, dass es sich um ein Unfallfahrzeug handelt. Sollte das Auto in einen Unfall verwickelt gewesen sein, so ist zu vermuten, dass der Unfall nach der Übereignung des Autos an Ihren Mandanten stattfand. Bitte übersenden Sie Beweise, für einen angeblichen Unfall, der vorher stattgefunden haben soll.
Unterschrift

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit meiner Antwort helfen konnte.

Mit freundlichen Grüßen

Bernhard Müller Rechtsanwalt.

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Experte für Vertragsrecht

Bernhard Müller

Bernhard Müller

Berlin

Bernhard Müller ist seit April 2004 als Einzelanwalt tätig. Wer Streit mit seinem Vermieter hat, etwas erbt, vererben will, sich scheiden lassen will, wer Ärger mit der Polizei oder sonst ein rechtliches Problem hat, findet bei Rechtsanwalt Bernhard Müller kompetente Beratung. Im Jahr 2009 hat er 2 mal hintereinander den Jusline Kommentierwettbewerb gewonnen.

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