Was sind die Voraussetzungen für einen wirksamen Vertragsschluss?
Oktober 15, 2023 | 40,00 EUR | beantwortet von Hans Kuhn
Sehr geehrter Rechtsanwalt,
ich heiße Benjamin Kleine und habe eine Frage zum Thema Vertragsrecht. Ich habe kürzlich ein Auto von einem privaten Verkäufer gekauft und im Nachhinein kam es zu Unstimmigkeiten bezüglich des Vertragsabschlusses. Da ich mich mit rechtlichen Angelegenheiten nicht gut auskenne, wende ich mich an Sie, um eine klare Antwort auf meine Frage zu erhalten.
Die Ausgangssituation ist folgende: Ich habe das Auto besichtigt, eine Probefahrt gemacht und mich dann mit dem Verkäufer auf einen Kaufpreis geeinigt. Wir haben uns mündlich darauf verständigt, dass ich das Auto zu einem bestimmten Zeitpunkt abhole und den vereinbarten Betrag in bar zahle. Allerdings haben wir nichts schriftlich festgehalten und der Verkäufer hat sich nun anders entschieden und möchte das Auto nicht mehr verkaufen.
Meine Sorgen liegen darin, dass ich bereits Zeit und Geld in die Besichtigung und die Probefahrt investiert habe und nun ohne Auto dastehe. Ich frage mich, ob der mündliche Vertrag, den wir abgeschlossen haben, überhaupt rechtlich bindend ist und ob ich rechtliche Schritte einleiten kann, um meine Rechte als Käufer zu schützen.
Können Sie mir bitte die Voraussetzungen für einen wirksamen Vertragsschluss erklären? Gibt es in meinem Fall Möglichkeiten, den Verkäufer zur Vertragserfüllung zu zwingen oder Schadensersatz zu verlangen? Ich wäre Ihnen sehr dankbar für Ihre professionelle Einschätzung und mögliche Lösungsvorschläge.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung.
Mit freundlichen Grüßen,
Benjamin Kleine
Sehr geehrter Herr Kleine,
vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Vertragsrecht. Es tut mir leid zu hören, dass es zu Unstimmigkeiten bezüglich des Vertragsabschlusses gekommen ist. Gerne erläutere ich Ihnen die Voraussetzungen für einen wirksamen Vertragsschluss und gehe auf Ihre Fragen bezüglich Ihrer Rechte als Käufer ein.
Zunächst einmal ist es wichtig zu wissen, dass ein Vertrag grundsätzlich formfrei abgeschlossen werden kann. Das bedeutet, dass ein Vertrag auch mündlich gültig sein kann, solange die Parteien sich über das Vertragsobjekt, den Preis und die weiteren Vertragsbedingungen einig sind. In Ihrem Fall haben Sie sich mit dem Verkäufer auf den Kaufpreis und den Zeitpunkt der Übergabe des Autos geeinigt, was grundsätzlich als wirksamer Vertragsschluss anzusehen ist.
Allerdings könnte es in Ihrem Fall zu Problemen kommen, da Sie nichts schriftlich festgehalten haben. Es kann schwierig sein, die genauen Bedingungen des Vertrags nachzuweisen, insbesondere wenn der Verkäufer sich nun anders entschieden hat und das Auto nicht mehr verkaufen möchte. Dennoch könnten Sie versuchen, den Verkäufer zur Vertragserfüllung zu zwingen oder Schadensersatz zu fordern.
Um Ihre Rechte als Käufer zu schützen, könnten Sie zunächst versuchen, den Verkäufer nochmals auf die mündliche Vereinbarung hinzuweisen und ihn zur Erfüllung des Vertrags aufzufordern. Sollte der Verkäufer dennoch nicht bereit sein, das Auto zu verkaufen, könnten Sie rechtliche Schritte einleiten. Hierbei wäre es ratsam, sich an einen Rechtsanwalt zu wenden, der Ihre Interessen vor Gericht vertreten kann.
In Bezug auf Schadensersatzansprüche müssten Sie nachweisen, dass Ihnen durch die Nichterfüllung des Vertrags ein Schaden entstanden ist. Dies könnte beispielsweise durch die Vorlage von Belegen für die Besichtigung und Probefahrt sowie durch die Darlegung der entstandenen Kosten erfolgen.
Abschließend empfehle ich Ihnen, zeitnah mit einem Rechtsanwalt Kontakt aufzunehmen, um Ihre rechtlichen Möglichkeiten zu besprechen und gegebenenfalls Schritte zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche einzuleiten.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen. Sollten Sie weitere Fragen haben, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Hans Kuhn
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