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Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Vertragsrecht

Kann ich meine Vertragserklärung widerrufen?

Sehr geehrter Rechtsanwalt,

ich bin Gerda Ehlert und habe ein dringendes Anliegen bezüglich meiner Vertragserklärung. Vor einigen Wochen habe ich einen Vertrag mit einem Fitnessstudio abgeschlossen, jedoch habe ich nun Bedenken, ob ich diesen Vertrag widerrufen kann. Ich habe mich dazu entschieden, da ich aus persönlichen Gründen nicht mehr die Möglichkeit habe, das Fitnessstudio zu besuchen und die Leistungen in Anspruch zu nehmen.

Ich bin mir unsicher, ob ich mein Widerrufsrecht nutzen kann, da ich den Vertrag bereits unterzeichnet habe. Mir ist bewusst, dass es in einigen Fällen möglich ist, Vertragserklärungen innerhalb einer bestimmten Frist zu widerrufen. Jedoch bin ich mir nicht sicher, ob dies auch für meinen Vertrag mit dem Fitnessstudio gilt.

Ich mache mir Sorgen, dass ich an den Vertrag gebunden bin und unnötige Kosten tragen muss, obwohl ich die Leistungen nicht mehr nutzen kann. Deshalb bitte ich um Ihre Hilfe, um zu erfahren, ob und unter welchen Bedingungen ich meine Vertragserklärung widerrufen kann. Gibt es mögliche Lösungen, um aus dem Vertrag auszusteigen, ohne hohe Gebühren zahlen zu müssen?

Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Unterstützung und freue mich darauf, von Ihnen zu hören.

Mit freundlichen Grüßen,
Gerda Ehlert

Mia Schulz

Sehr geehrte Frau Ehlert,

vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich Ihrer Vertragserklärung mit dem Fitnessstudio. Ich verstehe, dass Sie Bedenken haben, ob es möglich ist, den Vertrag zu widerrufen, da Sie persönliche Gründe haben, die es Ihnen erschweren, das Fitnessstudio zu besuchen und die Leistungen in Anspruch zu nehmen.

Grundsätzlich haben Verbraucher in Deutschland ein gesetzliches Widerrufsrecht bei Verträgen, die außerhalb von Geschäftsräumen oder im Fernabsatz abgeschlossen werden. Dazu gehört auch der Abschluss eines Vertrages mit einem Fitnessstudio. Das heißt, Sie können innerhalb einer bestimmten Frist von Ihrem Vertrag zurücktreten, ohne einen Grund angeben zu müssen.

Die Widerrufsfrist beträgt in der Regel 14 Tage ab dem Zeitpunkt, an dem Sie den Vertrag abgeschlossen haben. In dieser Zeit können Sie den Vertrag schriftlich widerrufen. Es ist wichtig zu beachten, dass der Widerruf fristgerecht und in schriftlicher Form erfolgen muss, um gültig zu sein.

Sollte die 14-tägige Widerrufsfrist bereits abgelaufen sein, gibt es dennoch die Möglichkeit, aus dem Vertrag auszusteigen. Eine Möglichkeit wäre eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund. Hierbei müssten Sie jedoch nachweisen, dass die Fortsetzung des Vertrags für Sie unzumutbar ist, zum Beispiel aufgrund von gesundheitlichen Gründen oder eines Umzugs an einen weit entfernten Ort.

Es ist ratsam, sich mit dem Fitnessstudio in Verbindung zu setzen und die Situation zu klären. Oftmals sind Betreiber kulant und bieten eine Lösung an, um den Vertrag vorzeitig zu beenden, auch wenn kein gesetzliches Widerrufsrecht mehr besteht.

Sollten Sie Hilfe bei der Formulierung des Widerrufs oder bei der außerordentlichen Kündigung benötigen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Es ist wichtig, alle Schritte korrekt zu befolgen, um unnötige Kosten zu vermeiden.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte. Falls Sie noch weitere Fragen haben, zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren. Ich stehe Ihnen gerne zur Verfügung, um Ihr Anliegen zu klären.

Mit freundlichen Grüßen,

Mia Schulz
Rechtsanwältin im Bereich Vertragsrecht

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Mia Schulz