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Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Vertragsrecht

Photovoltaikanlage Dokumentation

Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt,

im Jahr 2011 hatte ich mich entschieden eine Photovoltaikanlage zu installieren nach diversen Angeboten habe ich mich für das LCS Solarstrom AG entschieden. Bei der Ortsbesichtigung wurde mir das Unternehmen Elektro Moerschen Deckers GmbH & Co. KG vorgestellt, welche die Gesamte Abwicklung und alle Gewährleistungsansprüche übernehmen wird. Und somit kam es zu zum Auftrag.
Nach zeitaufwendiger Montage gingen wir im Oktober 2011 in Betrieb.
Wie vereinbart habe ich gem. den Zahlungsbedingungen die Rechnungen beglichen. Die Restzahlung von 10% habe ich einbehalten, da noch Module und die Gesamte Dokumentation gem. der VDE-Norm fehlte.
Nach Erhalt der 1. Dokumentation mußte ich feststellen dass diese nicht zu meiner Anlage passte und sandte diese zurück.
Da die Fa. LCS Solarstrom AG die Gewährleistungsansprüche bei der Auftragsvergabe an die Fa. Elektro Moerschen Deckers GmbH & Co. KG abgetreten hatte forderte ich noch die Gewährleistungssbürgschaften ab.

Am 03.11.11 habe ich die restlichen Forderungen angefordert und darauf hingewiesen, dass die Rechnung Nr. 17559 vorerst nicht beglichen wird.
Mangelhafte bzw. falsche Dokumentation am 11.11.11 wie zurück gesandt.
1. einen Abnahmetermin zu benennen
2. die fehlenden Dokumentationen mit allen zu prüfenden Messdaten und Übersichtskizzen wo die gelieferten Module verbaut wurden.
Mit welchem Messverfahren wurden die Module vor Ort durchgemessen.
3. Garantieerklärung alle erstellten Leistungen
4. Unbefristete Gewährleistungsbürgschaft für die Anlage (10-Jahre)
5. Es zeigt sich bereits das vierte Modul farblich ab
6. Schriftliche Erläuterung wie der Ablauf bei Ausfall der Anlage sein wird. Ansprechpartner, in welcher Zeit Ihr Team vor Ort ist usw.

Die eingegangene Rechnung Nr. 17559 wird vorerst nicht angewiesen.

Bei Erbringung einer 5% unbefristete Gewährleistungsbürgschaft für die Anlage (10-Jahre) wird der fällige Betrag angewiesen.

Auch hier keine Rückmeldung von der Fa. Elektro Moerschen Deckers GmbH & Co. KG

Am 13.12.11 habe ich nochmals eine Erinnerung an die Fa. Elektro Moerschen Deckers GmbH & Co. KG gesandt.
Am 20.12.11 sollte ein Dachdecker die angezeigten Module austauschen, diese habe ich abgelehnt, da ein Dachdecker gem. den VDE-Vorschriften nicht an eine Bestehende Anlage arbeiten darf.
Termine für das Auswechseln der Module wurden zwar abgesprochen aber nicht eingehalten.
Dafür mußte ich Urlaub nehmen.
Die Module wurden am 23.02.2012 bis auf ein Element ausgewechselt, die Dokumentation ist unvollständig übersandt worden.
Im Übergabeprotokoll habe ich die fehlende Dokumentation, 1 fehlendes Modul und die Gewährleistungsbürgschaft als Mangel noch aufgeführt.

Auf alle meine Schreiben wurde seitens der Fa. Elektro Moerschen Deckers GmbH & Co. KG in keinster Weise geantwortet.

Am 08.03.12 erhielt ich eine neu erstellte Dokumentation dies ist aber immer noch nicht vollständig woraufhin ich am 11.03.12 per E-Mail
nachstehendes nochmals abgefordert hatte.
Sehr geehrter Herr Deckers,

nach Durchsicht der Dokumentation ist aus meiner Sicht noch Klärungsbedarf.

Prüfungen von PV-Anlagen DIN EN 62446 VDE
Die Abschnitte 4.2, 4.3, 4.5, 4.6 sollten schon berücksichtigt sein.

1. Gewährleistungsangaben für PV-Module und Wechselrichter, Datum des Gewährleistungsbeginns
und Gewährleistungsdauer
2. Angaben über die zutreffende Ausführungsqualität oder über die Garantie der Wasserdichtheit
3. Prüfungsergebnisse aller Wechselstromkreise nach VDE DIN
4. Protokolle der Durchgängigkeitsprüfungen der Schutz- und Potenzialausgleichsleiter
5. Protokoll der Polaritätsprüfung jedes Strangs
6. Protokoll Prüfung der Leerlaufspannung jedes Strangs
7. Protokoll Prüfung des Kurzschlussstroms jedes Strangs
8. Protokoll Funktionsprüfung
9. Protokoll Isolationswiderstand der Gleichstromkreise
10. Erläuterung wie der Ablauf bei Ausfall der Anlage sein wird,
Ansprechpartner, Telefon, in welchem Zeitfenster werden der Monteur vor Ort sein.
11. Montagegestell Hersteller, Befestigungen usw.
12. Angaben über die verlegten Kabeln
13. Die Stringkabel wurden mit einem weißen Stift beschrieben, wie lange ist die Lesbarkeit gewährleistet.
14. Gewährleistungsbürgschaft (siehe Schreiben vom 03.11.11)

Sollten diese Protokolle in der Dokumentation enthalten sein, bitte ich um Aufklärung und Sichtung.

Ich verweise nochmals auf das Schreiben vom 29.09.11 hin, worauf ich einen Tag Urlaub
genommen habe und wo keine Monteure erschienen sind.
Erst nach Rücksprachen mit Herrn Waldhoff äußerte sich dieser das Sie, Herr Deckers den Termin
absagen wollten, für diesen und für die Überprüfung der Module (Austausch) bitte ich,
mir bis zum 15.03.12 den Betrag von 2 mal 150,00 Euro auf das nachstehende Konto zu überweisen.

Am 03.10.12 habe ich die Originalrechnung vom 26.10.11 an die Fa. Elektro Moerschen Deckers GmbH & Co. KG zurückgesandt.

Rücksendung Originalrechnung Nr. 17559 vom 26.10.11

Sehr geehrter Herr Deckers,

ich nehme Bezug auf meine E-Mail vom 11.03.2012.

Da Sie sichtlich nicht in der Lage sind die geforderte Dokumentation beizubringen, sende ich Ihnen
die Schlussrechnung zu meiner Entlastung zurück.
Um die Kosten nicht noch weiter in die Höhe zu treiben, werde ich die Zahlung meinem Darlehn wieder Gut schreiben lassen.
Bis zu diesem Zeitpunkt gelten die üblichen Zinsen, die ich von Ihnen im Falle eines Rechtstreites
zurückfordern werde sowie die bereits angezeigten Kosten.

Am 24.12.12 erhielt ich über den Postweg von der Kreishandwerkerschaft Niedereihn -Inkassostelle- eine Zahlungsaufforderung bis zum
04.01.13 den offenen Betrag zuzüglich Zinsen, Mahnkosten, Inkassogebühren gem. §8 der Geschäftsordnung der Inkassostelle,
zuzüglich weitere pro Tag entstehende Zinsen ab 21.12.12 1,06€/Tag.
Nach fruchtlosem Fristablauf wird das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet.

Können Sie mir einen Tipp geben wie ich mich verhalten sollte.

Ich habe zwar eine Rechtschutzversicherung aber nur für die privaten Belange. Für diese Angelegenheit müßte ich eine Unternehmerrechtsschutz Versicherung haben. Da die Versicherung ca. 30 Jahre besteht ist diese nicht nachvollziehbar.


Mit freundlichen Grüßen

Steffan Schwerin

Sehr geehrter Fragesteller,

gern beantworte ich Ihre Frage wie folgt:

Im Grunde genommen haben Sie richtig gehandelt.

Nach § 273 BGB steht Ihnen ein Zurückbehaltungsrecht zu bis der Vertragspartner seine Leistungen vollständig erbracht hat.

Sie haben auch zurecht eine Gewährleistungsbürgschaft gefordert.

Da diese verweigert wurde, ist es umsomehr Ihr Recht, den offenen Betrag einzubehalten.

Solange kein Mahnbescheid beantragt wird, müssen Sie sich auch keine Sorgen machen.

Da sich hier schon die Kreishandwerkerschaft gemeldet hat, kann man erwägen, über deren Schlichtungsstelle eine einvernehmliche Lösung zu finden.

Mit freundlichen Grüßen

Steffan Schwerin
Rechtsanwalt

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