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Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Vertragsrecht

Vertrag mit Dachdeckerfirma geplatzt

Mein Sohn wollte sich das Material für eine neue Dacheindeckung von einer Firma kaufen aber nur wenn der Kredit für die Kosten zustande gekommen wäre.Dieser ist aber geplatzt und nun will die Firma von ihm Geld haben weil er nicht das Material kaufen kann.In dem Vorvertrag steht auch nicht drinn das er Vertragsstrafe zahlen muß wenn der Kredit und somit der Kauf des Materials nicht zustande kommt.Deren Rechtsabteilung droht sogar mit Konto-und Lohnpfändung und Schufaeintrag wenn er das Geld nicht bezahlt.Was könnten sie ihm raten.
Mit freundlichen Grüßen
Frau Marsch

Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla

Sehr geehrte Ratsuchende,

Vielen Dank zunächst für Ihre Anfrage!

Nachfolgend möchte ich gerne unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsschilderung zu Ihrer Frage wie folgt Stellung nehmen:


Ich gehe davon aus, dass die Firma, die Ihrem Sohn den Kredit gegeben hat, nicht die Dachdeckerfirma selbst ist. Sollte dies anders sein, bitte ich Sie darum, mich kurz zu informieren, damit ich hierzu kurz Stellung nehmen kann.

Fest steht, dass Ihr Sohn einen rechtsverbindlichen Kaufvertrag geschlossen hat. Im Ergebnis kommt es konkret darauf an, was in diesem Kaufvertrag vereinbart wurde.

Wurde vereinbart, dass der Vertrag erst dann zustande kommen sollte, wenn Ihr Sohn den Kredit bekommen hat, dann ist der Vertrag im Endeffekt aufgrund des Platzens des Kreditvertrages nicht zustande gekommen.

Sollte der Kaufvertrag aber unbedingt geschlossen worden sein, so müsste Ihr Sohn die Kaufpreisforderung auch bezahlen. Ich gehe davon aus, dass dieser Vertrag nicht über das Internet zustande kam, so dass Ihrem Sohn auch kein Widerrufsrecht zusteht.

Sollte der Kaufvertrag also wirksam sein, so sollte sich Ihr Sohn mit der Firma in Verbindung setzen und versuchen eine Ratenzahlungsvereinbarung abzuschließen.

Ein Schufaeintrag wäre bei Nichtzahlung möglich, eine Kontenpfändung erst dann, wenn sich die Firma einen Titel zur Vollstreckung, also ein Urteil im Klageverfahren oder einen Vollstreckungsbescheid im Manhverfahren besorgt hätte.


Ich hoffe Ihnen eine erste rechtliche Orientierung ermöglicht zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg und alles Gute!

Ich möchte Sie gerne noch abschließend auf Folgendes hinweisen:

Die von mir erteilte rechtliche Auskunft basiert ausschließlich auf den von Ihnen zur Verfügung gestellten Sachverhaltsangaben. Bei meiner Antwort handelt es sich lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes, die eine vollumfängliche Begutachtung des Sachverhalts nicht ersetzen kann. So kann nämlich durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen eine völlig andere rechtliche Beurteilung die Folge sein.

Ich hoffe, dass Ihnen meine Ausführungen geholfen haben. Sie können mich natürlich gerne im Rahmen der Nachfrageoption auf diesem Portal oder über meine E-Mail-Adresse mit mir Verbindung aufnehmen.


Ich wünsche Ihnen noch einen angenehmen Montagnachmittag!


Mit freundlichem Gruß

Dipl.-Jur. Danjel-Philippe Newerla, Rechtsanwalt

Heilsbergerstr. 16
27580 Bremerhaven
kanzlei.newerla@web.de
Tel. 0471/3088132
Fax: 0471/3088316

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Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla

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