Selbst einen Sachverständigen beauftragen
Juli 16, 2013 | 30,00 EUR | beantwortet von Jan Wilking
Das 13 Monate alte Fahrzeug meiner Gattin wurde bei dem Unwetter am 20.06.2013 durch Hagelschlag stark beschädigt. Es könnte sich sogar um einen Totalschaden handeln. Nach Meldung des Schadens bei der Provinzial erhielten wir am 24.06.2013 ein Schreiben, in dem mitgeteilt wurde, dass sich die Regulierung des Schadens noch einige Zeit hinziehen dürfte (allein im Bereich Hagen wurden 16000 Fahrzeuge beschädigt) Von den Versicherungen wurde ein zentrales Schadensbüro installiert, in dem -laut Tageszeitung- 38 Sachverständige tätig sind, von denen jeder täglich 16 Fahrzeuge begutachtet.
Die Angelegenheit dürfte sich also noch über Wochen hinziehen. Nun meine eigentliche Frage: kann ich auf Kosten der Versicherung selbst einen Sachverständigen beauftragen, da die Zeit drängt und das Fahrzeug mit jedem Tag steigendem Wertverlust unterliegt? Weiter möchte ich ein Neufahrzeug bestellen, kann aber momentane Rabatte bzw. Sondermodelle nicht nutzen, weil ich nicht weiß, wie hoch der Schaden / Restwert des Fahrzeugs ist.
Sehr geehrter Ratsuchender,
gerne beantworte ich Ihre Anfrage unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsschilderung und Ihres Einsatzes wie folgt:
Im Gegensatz zu Schäden durch Fremdverschulden, bei denen die Rechtsprechung dem Geschädigten einen Erstattungsanspruch auch bzgl. der Kosten für die eigene Beauftragung eines Sachverständigen anerkennt, kann Ihre Versicherung Sie bei Schäden ohne Fremdverschulden regelmäßig auf ihre eigenen Sachverständigen verweisen.
Sollte in Ihren Versicherungsbedingungen nicht ausnahmsweise eine abweichende Regelung getroffen sein, sollten Sie daher vor Einschaltung eines eigenen Sachverständigen unbedingt versuchen, vorher die Zustimmung Ihrer Versicherung einholen, um im Endeffekt nicht auf den Kosten sitzen zu bleiben. Hierbei sollten Sie auch auf den höheren Wertverlust bei weiterer Verzögerung hinweisen, der auch im Gutachten beachtet werden wird und daher am Ende auf Kosten der Versicherung gehen kann. Daher kann auch der Versicherung daran gelegen sein, eine schnellere Lösung zu finden – ein Anspruch auf Erstattung der Kosten eines selbst beauftragten Gutachters durch die eigene Versicherung besteht aber, wie bereits ausgeführt, in der Regel leider nicht.
Ich hoffe, Ihnen eine erste hilfreiche Orientierung ermöglicht zu haben. Bei Unklarheiten benutzen Sie bitte die kostenfreie Nachfragefunktion.
Bedenken Sie bitte, dass ich Ihnen hier im Rahmen einer Erstberatung ohne Kenntnis aller Umstände keinen abschließenden Rat geben kann. Sofern Sie eine abschließende Beurteilung des Sachverhaltes wünschen, empfehle ich, einen Rechtsanwalt zu kontaktieren und die Sachlage mit diesem bei Einsicht in sämtliche Unterlagen konkret zu erörtern.
Mit freundlichen Grüßen
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