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Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Versicherungsrecht

Frist zur Anzeige einer Straftat ?

Wie schnell muss ein Raub bei der Polizei angezeigt werden ? In meinem Fall wurde mein Ehemann mitten in der Nacht in Frankfurt überfallen, fuhr jedoch am frühen Morgen nach Berlin, um sein zuggebundenes Bahnticket nicht zu verlieren, und ging erst am Folgetag in Berlin zur Polizei, da ihn dort der Stiefsohn beim Dolmetschen unterstützen konnte. Sowohl seine frühere Erfahrung bei der Polizei, als er seinen Pass als verloren meldete und eben keine Person spanisch sprach als auch seine Erfahrungen im Heimatland Mexiko, wo eine Anzeigenerstattung sich über viele Stunden hinziehen kann, bewegten ihn dazu, erst in Berlin Anzeige zu erstatten. Zudem wurde ihm beim Raubüberfall ein Frontzahn ausgeschlagen, was für ihn ein zusätzlicher Grund war, nicht unter Leute zu gehen, sondern erst zum Zahnarzt und dann, mit vollständigem Gebiß, zur Polizeidienststelle.
Eine schnellere Anzeigenerstattung hätte außerdem nicht zwingend zur schnelleren Aufklärung der Tat geführt, da beide Täter unerkannt flüchteten.
Die Hausratversicherung möchte sich nun aus der Verantwortung stehlen und gibt die verspätete Anzeigenerstattung als Grund an. Wie kann man das entkräften ?

Jan Wilking

Sehr geehrte Ratsuchende,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich unter Berücksichtigung Ihrer Schilderung und Ihres Einsatzes wie folgt beantworten möchte:

Regelmäßig gehört es in einem solchen Fall auch zu den Obliegenheiten des Versicherungsnehmers, unverzüglich Anzeige zu erstatten, da eine verspätete Anzeige die Aufklärung regelmäßig erschwert. Die Versicherung darf aber grundsätzlich nur dann den Anspruch kürzen, wenn dem Versicherungsnehmer grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten vorgeworfen werden kann.

Daher sollten Sie die Gründe für die Verzögerung, die Sie in Ihrer Anfrage hier genannt haben, auch der Versicherung detailliert schildern und belegen, z.B. durch ein Attest des Arztes, schriftliche Bestätigung des Stiefsohnes hinsichtlich der Sprachschwierigkeiten/Dolmetschererforderlichkeit etc.

Zeigt sich die Versicherung weiterhin uneinsichtig, sollten Sie einen auf Versicherungsrecht spezialisierten Rechtsanwalt vor Ort hinzuziehen.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

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Experte für Versicherungsrecht

Jan Wilking

Jan Wilking

Oldenburg, Vorpommern

Ich biete Ihnen über 30 Jahre Erfahrung in der Medienbranche, sowohl vor als auch hinter den Kulissen; zudem war ich mehrere Jahre als Justiziar beim Marktführer für Multimedia-Software tätig. Diese Erfahrungen setze ich kreativ ein, um Ihre Rechte zu schützen! Ich berate Sie gerne, insbesondere im Bereich Markenanmeldung und -verteidigung:


Rechtsanwalt Jan Wilking
Brandsweg 20
26131 Oldenburg

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Fax: 0441-7779346
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Umsatzsteuer-Identifikationsnummer:
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Zuständige Aufsichtsbehörde:
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Berufsrechtliche Regelungen:
Die gesetzliche Berufsbezeichnung \"Rechtsanwalt\" wurde in der Bundesrepublik Deutschland verliehen.
Folgende Gebühren- und Berufsordnungen gelten:
Bundesrechtsanwaltsordnung - BRAO Berufsordnung für Rechtsanwälte - BORA Rechtsanwaltsvergütungsgesetz - RVG Fachanwaltsordnung - FAO Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland - EuRAG Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Gemeinschaft
Diese Vorschriften sind unter www.brak.de zu finden.

Berufshaftpflichtversicherung:
Im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland besteht eine Berufshaftpflichtversicherung bei der HDI Gerling Firmen und Privat Versicherung AG, Riethorst 2, 30659 Hannover in Höhe von 1.000.000 EUR je Versicherungsjahr und 250.000 EUR je Versicherungsfall.

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