Berufsunfähigkeitsversicherung abgelehnt
Mai 4, 2010 | 20,00 EUR | beantwortet von Steffan Schwerin
Mein Antrag auf Berufsunfähigkeitsversicherung wurde abgelehnt, nachdem der Auswertungsbericht der Ärzte der Versicherung vorlag und geprüft wurde. Von der Versicherung wurde mir gleichzeitig ein Vertragsangebot ohne Berufsunfähigkeitsversicherung angeboten, also eine Risikolebensversicherung. Im Internet hab ich rausgefunden, dass man sich keinesfalls auf so was einlassen sollte. Der Antrag der Berufsunfähigkeitsversicherung wurde ohne Angaben von Gründen abgelehnt. Es steht nur allgemein "Aufgrund der Vorerkrankungen bieten wir den Versicherungsschutz nicht an". Welche Möglichkeiten stehen mir nun offen? Bitte nennen Sie mir Beratungsstellen, die mir helfen können, damit ich dagegen vorgehen kann.
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt:
Soweit hier die Versicherung Ihnen keinen Versicherungsschutz bieten kann, weil bestimmte Vorerkrankungen gegeben sind, haben Sie eigentlich keine Möglichkeiten.
Hier kann es sich nur empfehlen, Anträge bei anderen Anbietern zu stellen.
Es steht den Versicherungen grundsätzlich frei, Sie wegen BU zu versichern. Es besteht kein Kontrahierungszwang.
Ein Rechtsstreit wird sich nicht lohnen. Da auch noch keine Streitigkeit aus einem Versicherungsverhältnis gegeben ist, kann auch der Versicherungsombudsmann nicht eingeschalten werden.
Wenn Ihnen aber das Vorgehen der Versicherung seltsam vorkommt, können Sie sich an die Verbraucherschutzzentralen wenden.
Dort kann man Sie auch über andere Anbieter informieren.
Ich darf Sie abschließend darauf hinweisen, dass diese Plattform eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann. Es wird ausschließlich das Ziel verfolgt, eine erste überschlägige Einschätzung Ihres geschilderten Rechtsproblems auf Grundlage der von Ihnen übermittelten Informationen von einem Rechtsanwalt zu erhalten. Die von mir erteilte rechtliche Auskunft basiert ausschließlich auf den von Ihnen zur Verfügung gestellten Sachverhaltsangaben. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen im Rahmen Ihrer Sachverhaltsschilderung kann eine völlig andere rechtliche Beurteilung die Folge sein.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen ersten Überblick verschaffen und meine Ausführungen helfen Ihnen weiter. Sie können sich gern im Rahmen der Nachfrageoption auf diesem Portal mit mir in Verbindung setzen.
Darüber hinaus stehe ich Ihnen selbstverständlich auch im Rahmen einer Mandatierung zur Verfügung. Den geleisteten Erstberatungsbetrag würde ich Ihnen in voller Höhe anrechnen.
Eine größere Entfernung zwischen Anwalt und Mandant stellt grundsätzlich kein Problem dar. Mit Hilfe moderner Kommunikationsmittel wie E-Mail, Post, Fax und Telefon ist eine Mandatsausführung ebenfalls möglich.
Mit freundlichen Grüßen
Steffan Schwerin
Rechtsanwalt
Rechtsanwaltskanzlei Steffan Schwerin
Golmsdorfer Straße 11
07749 Jena
Tel.: 03641 801257
Fax: 032121128582
Email: raschwerin@raschwerin.de
Internet: www.raschwerin.de
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