Auswirkung einer Sportunfallanerkennung der VS auf eine noch abzuschließende BU
September 14, 2020 | 40,00 EUR | beantwortet von Rechtsanwältin Jasmi Jasmin Pesla
Guten Tag,
mein Sohn hatte einen Sportunfall und musste am Schlüsselbein 2x operiert werden. Da dieser Bereich des Knochens (Platte und Schrauben) laut Arzt lebenslang ein neuralgischer Punkt bleiben wird sind wir an die Unfallversicherung herangetreten den Fall zu begutachten. Dies wird demnächst durch einen medizinischen Gutachter der VS durchgeführt. Soweit so gut. Entweder wird es akzeptiert oder nicht, egal wie, wichtiger wäre die AUSWIRKUNG einer Anerkennung als Sportunfall. FRAGE: was wäre besser für eine zukunftstaugliche Berufsunfähigkeitsversicherung, dass der Unfall rechtlich anerkannt wird, oder vom Unfallversicherer abgelehnt wird? Es geht hier nicht um „Mauschelei“, sonder um die Frage, ob man sich mit dem Sportunfall bei einer noch abzuschließenden BU ein „Ei ins Nest legt“! Wahrscheinlich ist die Frage quatsch, da man ja alle Unfälle angeben muss, aber ev. weiß der Experte ja noch eine Empfehlung/Stolperfalle/Idee/Ratschlag aufzuzeigen? DANKE!
Sehr geehrte Fragestellerin, Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für ihre Anfrage im Bereich Recht.
Ich bin Rechtsanwältin Jasmin Pesla und
beantworte Ihnen ihre Frage gerne wie folgt:
Für eine abzuschließende BU ist es ohne Belang,
ob die Verletzungen als Sportunfall anerkannt werden oder nicht.
Bei der BU muss Ihr Sohn ohnehin tatsächlich ALLES angeben,
und mit Alles ist wirklich Alles gemeint:
Jede Erkältung, jeder Schnupfen, jede Krankmeldung etc. pp.
Es ist daher viel wichtiger, dass er vor Abschluss einer BU
einen kompletten Auszug der Liste seiner Behandlungen von seiner
Krankenversicherung anfordert, so dass er wirklich nichts
übersieht. Denn schon ein paar wenn auch eigentlich möglicherweise belanglose
Daten können den Ausschlag geben, ob die Versicherung dann im Falle der
BU einspringt oder auch nicht. Eher könnte die Versicherung es zum Anlass
nehmen, den Versicherungsschutz zu verweigern. Daher mein dringender
Apell, da kein Mensch jede Erkältung über 20/30 Jahre zurückliegend im Gedächtnis behält: Ihr Sohn möge sich seinen Versicherungsauszug besorgen, damit nichts übersehen wird.
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Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin Jasmin Pesla
Rechtsanwältin Neuhaus am Rennweg
Anwalt Neuhaus am Rennweg
Anwalt Thüringen
überörtlich tätig
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