stilllegung durch stadt
März 3, 2011 | 30,00 EUR | beantwortet von Steffan Schwerin
wir haben vor ca 8 wochen einen noch auf den verkäufer zugelasseneb wagen gekauft.nach abschluss des vertrages,stellte der verküfer mit,das er tüv und au bericht nicht dabei hat und ihn auch zuhause nicht auf die schnelle finden konnte.er wollte und diese aber in den darauf folgenden tagen nachreichen.das ist auch vertraglich festgehalten worden.leider passierte nichts und wir konnten den wagen nicht ummelden.fakt ist,das er wohl bei der stadt essen war und wir ein schreiben von der stadt bekommen haben,mit der aufforderung,den wagen innerhalb von 4 vwochen umzumelden.leider war uns das ohne tüv und au nicht möglich.heute war die stadt draussen und hat den wagen mit einem dicken roten aufkleber stillgelegt.was kann ich machen?wer trägt die kosten für die stilllegung und wie hoch werden diese?
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt:
Der Verkäufer ist seinen vertraglichen Pflichten nicht nachgekommen.
Daher muss er im Rahmen von Schadensersatz auch für die zusätzlichen Kosten aufkommen.
Soweit das Fahrzeug schon auf Sie zugelassen ist, haften Sie der Stadt gegenüber auf die geltend gemachten Kosten – können sich diese dann aber beim Verkäufer zurückholen.
Daneben muss der Verkäufer Ihnen die Kosten für TÜV und AU ersetzen. Sie sollten Beides umgehend in Auftrag geben.
Ich darf Sie abschließend darauf hinweisen, dass diese Plattform eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann. Es wird ausschließlich das Ziel verfolgt, eine erste überschlägige Einschätzung Ihres geschilderten Rechtsproblems auf Grundlage der von Ihnen übermittelten Informationen von einem Rechtsanwalt zu erhalten. Die von mir erteilte rechtliche Auskunft basiert ausschließlich auf den von Ihnen zur Verfügung gestellten Sachverhaltsangaben. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen im Rahmen Ihrer Sachverhaltsschilderung kann eine völlig andere rechtliche Beurteilung die Folge sein.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen ersten Überblick verschaffen und meine Ausführungen helfen Ihnen weiter. Sie können sich gern im Rahmen der Nachfrageoption auf diesem Portal mit mir in Verbindung setzen.
Darüber hinaus stehe ich Ihnen selbstverständlich auch im Rahmen einer Mandatierung zur Verfügung. Den geleisteten Erstberatungsbetrag würde ich Ihnen in voller Höhe anrechnen.
Eine größere Entfernung zwischen Anwalt und Mandant stellt grundsätzlich kein Problem dar. Mit Hilfe moderner Kommunikationsmittel wie E-Mail, Post, Fax und Telefon ist eine Mandatsausführung ebenfalls möglich.
Mit freundlichen Grüßen
Steffan Schwerin
Rechtsanwalt
Rechtsanwaltskanzlei Steffan Schwerin
Brändströmstraße 10
07749 Jena
Tel.: 03641 801257
Fax: 032121128582
Email: raschwerin@raschwerin.de
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