Frag-Einen

Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Strafrecht

BTM und Füherschein

Sachverhalt:

Ich wurde am 18.02.2011 um 23 Uhr von der Verkehrspolizei
angehalten,und bei mir wurde nach den Pupillen geschaut aber keine Reaktion danach haben die Beamten einen Drogenschnelltest durchgeführt der nach 10 Min ca. anzeigte
THC und Amphitamine also positive ausgefallen.Danach haben die einen Alkeholtest durchgeführt der bei 0,0 ist.Dann haben die Beamten mich zur Wache mitgenommen und Blutentnommen,und mir wurde der Führerschein einbehalten bzw.hatte die möglichkeit Freiwillig abzugeben oder zu Beschlagnahmen zu lassen.Ich habe mich für Freiwillig entschieden.Nun Soll ich abwarten bis die Auswertung des Bluttestes da ist.Da ich ja kein Alkehol oder Drogen nehme.
Da ich als Fahrer tätig bin und draufangewisenen bin und ich jetzt keinen Lappen habe um meine Tätigkeit aufzunehmen,
vll.ist mein Job auch jetzt weg.

Nochmal nehme keine Drogen.

Das einzige was ich an dem Tag eingenommen habe war Voltaren
Dolo 25 mg 1 Tablette als schmerzmittel und ein Rheumapflaster.Und getrunken habe ich 0,5 ml.Redbull sowie ein tag davor.und etwas gegessen.

Nun meine Frage was kann ich jetzt tun mit meinem Lappen und meiner Arbeit vl..ist jetzt mein Job auch weg?

Bitte um Antwort.

Stefan Steininger

Sehr geehrte/r Fragesteller/in,

Gerne beantworte ich Ihre Frage basierend auf Ihren Angaben wie folgt:

Sie sollten unbedingt einen Verteidiger beauftragen!
Wie es weitergeht, haengt natuerlich vom Ergebnis der Blutentnahme ab. Auf jeden Fall sollten Sie den Fuehrerschein nicht freiwillig abgeben und einer Beschlagnahme wiedersprechen.
Unklar ist in diesem Zusammenhang, wie es zum positiven Schnelltest kam. Eigentlich koennen die Medikamente dies nicht ausloesen. Aber auch hierzu wird ein Verteidiger nach erfolgter Einsicht in die Ermittlungsakten Stellung nehmen.
Der Entzug der Fahrerlaubnis fuehrt nicht zwangslaeufig zum Verlust des Jobs. Auch hier muessen andere Umstaende hinzukommen.
Wichtig ist jetzt auf jeden Fall, das ein Verteidiger Akteneinsicht nimmt und dann Stellung nimmt.
Machen Sie solange keine Aussage.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen helfen. Gerne vertrete ich Sie.

Mit freundlichen Gruessen

RA Steininger

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Experte für Strafrecht

Stefan Steininger