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Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Steuerrecht

Wie kann ich meine Fahrtkosten steuerlich geltend machen?

Sehr geehrter Rechtsanwalt für Steuerrecht,

ich heiße Benjamin Rosenblatt und arbeite als freiberuflicher Grafikdesigner. Für meine Arbeit bin ich oft unterwegs zu Kundenterminen, Messen und Workshops. Dabei fallen regelmäßig Fahrtkosten an, die ich gerne steuerlich geltend machen würde. Leider bin ich mir unsicher, wie genau ich das am besten anstelle.

Aktuell dokumentiere ich meine Fahrten penibel in einem Fahrtenbuch, in dem ich Datum, Ziel, Kilometerstand und Zweck der Fahrt festhalte. Zudem sammle ich sämtliche relevanten Belege wie Tankquittungen und Mautbelege. Trotzdem habe ich Bedenken, ob meine Dokumentation ausreichend ist und ob ich möglicherweise etwas übersehe.

Meine Sorge ist es, dass ich durch unvollständige oder fehlerhafte Angaben Probleme mit dem Finanzamt bekommen könnte. Deshalb bitte ich um Ihre Unterstützung, um sicherzustellen, dass ich alle notwendigen Informationen korrekt erfasst habe und keine steuerlichen Vorteile ungenutzt bleiben.

Können Sie mir erklären, welche Voraussetzungen ich für die steuerliche Absetzbarkeit von Fahrtkosten erfüllen muss? Gibt es bestimmte Pauschalen, die ich nutzen kann, oder muss ich jede einzelne Fahrt einzeln nachweisen? Wie gehe ich am besten vor, um meine Fahrtkosten korrekt in der Steuererklärung anzugeben und welche Unterlagen sollte ich unbedingt aufbewahren?

Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Hilfe und freue mich auf Ihre Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen,
Benjamin Rosenblatt

Anna Richter

Sehr geehrter Herr Rosenblatt,

vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der steuerlichen Absetzbarkeit von Fahrtkosten als freiberuflicher Grafikdesigner. Es ist verständlich, dass Sie sich unsicher fühlen, da es wichtig ist, alle notwendigen Informationen korrekt zu erfassen, um Probleme mit dem Finanzamt zu vermeiden.

Grundsätzlich können Fahrtkosten, die im Rahmen Ihrer beruflichen Tätigkeit anfallen, steuerlich geltend gemacht werden. Dafür müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Zunächst einmal müssen die Fahrten beruflich veranlasst sein, also im Zusammenhang mit Ihrer selbstständigen Tätigkeit stehen. Privatfahrten sind nicht absetzbar.

Die Dokumentation Ihrer Fahrten in einem Fahrtenbuch ist grundsätzlich eine gute Vorgehensweise, um die Fahrten nachzuweisen. Dabei ist es wichtig, dass das Fahrtenbuch ordnungsgemäß und lückenlos geführt wird. Das bedeutet, dass Sie für jede Fahrt das Datum, das Ziel, den Kilometerstand zu Beginn und am Ende der Fahrt sowie den Zweck der Fahrt dokumentieren müssen. Ergänzend dazu sollten Sie sämtliche Belege wie Tankquittungen, Mautbelege und Rechnungen für Reparaturen oder Wartungen aufbewahren.

Es gibt auch die Möglichkeit, statt eines Fahrtenbuchs die Entfernungspauschale in Anspruch zu nehmen. Dabei können Sie pro gefahrenem Kilometer einen festen Betrag steuerlich geltend machen. Für das Jahr 2021 beträgt die Entfernungspauschale 0,30 Euro pro Kilometer. Diese Pauschale kann jedoch nur für Fahrten zwischen Ihrer Wohnung und Ihrer beruflichen Tätigkeitsstätte oder anderen beruflich veranlassten Fahrten in Anspruch genommen werden.

Es ist ratsam, Ihre Fahrtkosten in Ihrer Steuererklärung unter der Anlage EÜR (Einnahmen-Überschuss-Rechnung) anzugeben. Dort können Sie die Fahrtkosten als Betriebsausgaben eintragen und somit von der Steuer absetzen. Wichtig ist, dass Sie alle relevanten Unterlagen geordnet aufbewahren und bei Bedarf dem Finanzamt vorlegen können.

Ich hoffe, diese Informationen helfen Ihnen weiter. Sollten Sie weitere Fragen haben oder Unterstützung benötigen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,

Anna Richter
Rechtsanwältin für Steuerrecht

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