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Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Steuerrecht

Kann ich die Kosten für mein Homeoffice von der Steuer absetzen?

Sehr geehrter Rechtsanwalt für Steuerrecht,

ich heiße Tobias Sontheimer und arbeite seit geraumer Zeit aufgrund der aktuellen Situation verstärkt im Homeoffice. Dabei entstehen mir natürlich auch einige Kosten, wie beispielsweise für die Anschaffung von Büromaterial, Büromöbeln oder auch für die Nutzung von Internet und Telefon. Nun frage ich mich, ob ich diese Kosten von der Steuer absetzen kann.

Ich bin unsicher, ob die aktuellen Regelungen es ermöglichen, die Kosten für mein Homeoffice steuerlich geltend zu machen. Da ich nicht nur zeitweise, sondern regelmäßig von zu Hause aus arbeite, wäre es für mich eine finanzielle Erleichterung, wenn ich zumindest einen Teil der angefallenen Kosten steuerlich absetzen könnte.

Die bisherige Informationslage zu diesem Thema ist für mich als Laie sehr verwirrend und ich bin mir unsicher, inwiefern ich die Kosten für mein Homeoffice in meiner Steuererklärung angeben kann. Daher möchte ich Sie als Experten für Steuerrecht um Rat bitten: Gibt es konkrete Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, um die Kosten für mein Homeoffice von der Steuer absetzen zu können? Welche Unterlagen muss ich dafür vorlegen und wie hoch ist der Anteil, den ich maximal absetzen kann?

Ich würde mich sehr über Ihre fachkundige Beratung zu diesem Thema freuen, damit ich meine Steuererklärung korrekt und möglichst gewinnbringend gestalten kann.

Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen,
Tobias Sontheimer

Anna Richter

Sehr geehrter Herr Sontheimer,

vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der Möglichkeit, Kosten für Ihr Homeoffice von der Steuer abzusetzen. In der aktuellen Situation, in der viele Menschen verstärkt von zu Hause aus arbeiten, ist es wichtig, die steuerlichen Möglichkeiten in Bezug auf das Homeoffice zu kennen und zu nutzen.

Grundsätzlich ist es möglich, Kosten für das Homeoffice steuerlich geltend zu machen. Es gibt jedoch bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, um diese Kosten absetzen zu können. Zunächst einmal muss das Homeoffice ein separater und ausschließlich für berufliche Zwecke genutzter Raum sein. Das bedeutet, dass dieser Raum nicht privat genutzt werden darf, um die Kosten steuerlich absetzen zu können.

Des Weiteren müssen die Kosten für das Homeoffice nachweisbar und angemessen sein. Dazu gehören beispielsweise die Anschaffung von Büromaterial, Büromöbeln, die Nutzung von Internet und Telefon sowie auch die anteiligen Miet- oder Mietnebenkosten für den Raum, in dem sich das Homeoffice befindet. Es ist wichtig, alle Ausgaben und Belege sorgfältig aufzubewahren, um sie bei der Steuererklärung vorlegen zu können.

In Bezug auf die Höhe des absetzbaren Betrags gibt es eine Pauschale, die Sie nutzen können, wenn Sie keine genauen Aufzeichnungen über Ihre tatsächlichen Kosten für das Homeoffice führen möchten. Diese beträgt aktuell 5 Euro pro Quadratmeter des Homeoffice-Raums, maximal jedoch 1.250 Euro im Jahr.

Es ist ratsam, sich genau über die geltenden Regelungen und Voraussetzungen für das Absetzen von Kosten für das Homeoffice zu informieren, um hier keine Fehler bei der Steuererklärung zu machen. Gerne stehe ich Ihnen für weitere Fragen und eine detaillierte Beratung zur Verfügung.

Ich hoffe, diese Informationen helfen Ihnen weiter und wünsche Ihnen viel Erfolg bei der Gestaltung Ihrer Steuererklärung.

Mit freundlichen Grüßen,
Anna Richter
Rechtsanwältin für Steuerrecht

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Anna Richter