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Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Steuerrecht

Welche Ausgaben sind als Betriebskosten absetzbar?

Sehr geehrter Rechtsanwalt für Steuerrecht,

ich bin Paula Bahr und betreibe seit einigen Jahren ein kleines Online-Unternehmen. In letzter Zeit habe ich mich vermehrt mit dem Thema Betriebskosten auseinandergesetzt und bin mir unsicher, welche Ausgaben ich tatsächlich steuerlich geltend machen kann.

Bisher habe ich hauptsächlich die üblichen Kosten wie Miete für mein Büro, Telefon- und Internetgebühren sowie Versicherungsbeiträge als Betriebskosten abgesetzt. Allerdings frage ich mich, ob es noch weitere Ausgaben gibt, die ich bisher nicht berücksichtigt habe.

Meine Sorgen liegen darin, dass ich möglicherweise Geld verschenke, indem ich nicht alle absetzbaren Betriebskosten geltend mache. Ich möchte sicherstellen, dass ich alle Möglichkeiten nutze, um meine Steuerlast zu minimieren und mein Unternehmen finanziell zu entlasten.

Daher meine konkrete Frage an Sie: Welche Ausgaben sind als Betriebskosten absetzbar und gibt es möglicherweise noch weitere Posten, die ich vergessen haben könnte?

Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Hilfe und freue mich auf Ihre Expertise in diesem Bereich.

Mit freundlichen Grüßen,
Paula Bahr

Anna Richter

Sehr geehrte Frau Bahr,

vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der absetzbaren Betriebskosten für Ihr Online-Unternehmen. Es ist verständlich, dass Sie sich um die optimale steuerliche Gestaltung Ihres Unternehmens kümmern und sicherstellen möchten, dass Sie alle Möglichkeiten zur Steuerersparnis nutzen.

Grundsätzlich können Sie als Selbstständige diverse Betriebsausgaben steuerlich geltend machen, die zur Erzielung Ihrer Einkünfte notwendig sind oder damit in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen. Neben den von Ihnen bereits genannten Kosten wie Miete, Telefon- und Internetgebühren sowie Versicherungsbeiträge gibt es noch weitere Ausgaben, die als Betriebskosten absetzbar sind.

Dazu gehören beispielsweise Kosten für Büromaterialien wie Papier, Stifte, Ordner, Druckerpatronen oder Büromöbel. Auch die Anschaffung und Reparatur von technischen Geräten wie Computer, Drucker, Smartphone oder Tablet können als Betriebskosten geltend gemacht werden. Weitere absetzbare Ausgaben sind beispielsweise Fortbildungen und Seminare, Beiträge zu Fachliteratur oder Mitgliedschaften in berufsrelevanten Verbänden.

Des Weiteren können Sie Fahrtkosten für Dienstfahrten, Porto- und Versandkosten, Werbekosten wie z.B. für Flyer, Visitenkarten oder Online-Werbung sowie Reisekosten für geschäftliche Reisen steuerlich absetzen. Auch Kosten für externe Dienstleister wie Steuerberater, Rechtsanwalt oder Webdesigner sind als Betriebsausgaben absetzbar.

Es ist wichtig, dass Sie alle Belege und Rechnungen sorgfältig aufbewahren und diese bei der Steuererklärung einreichen, um die Betriebskosten korrekt nachweisen zu können. Zudem empfehle ich Ihnen, sich regelmäßig über aktuelle steuerrechtliche Änderungen zu informieren, um keine Möglichkeiten zur Steuerersparnis zu verpassen.

Ich hoffe, dass Ihnen diese Informationen weiterhelfen und Sie nun einen besseren Überblick über die absetzbaren Betriebskosten für Ihr Online-Unternehmen haben. Sollten Sie weitere Fragen haben oder eine genauere Beratung wünschen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,

Anna Richter
Rechtsanwältin für Steuerrecht

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Anna Richter