Kann ich Ausgaben für die Kinderbetreuung von der Steuer absetzen?
Dezember 15, 2022 | 50,00 EUR | beantwortet von Ulrike Voss
Sehr geehrter Rechtsanwalt für Steuerrecht,
ich wende mich an Sie mit einer Frage bezüglich der steuerlichen Absetzbarkeit von Ausgaben für die Kinderbetreuung. Mein Name ist Dirk Waldmüller und ich bin Vater von zwei Kindern im Alter von 4 und 7 Jahren. Aufgrund meiner beruflichen Tätigkeit sind meine Frau und ich darauf angewiesen, dass unsere Kinder regelmäßig in einer Kindertagesstätte betreut werden.
Bisher haben wir die Kosten für die Kinderbetreuung immer selbst getragen, da wir uns unsicher waren, ob diese Ausgaben steuerlich absetzbar sind. Da die Betreuungskosten jedoch einen erheblichen Teil unseres monatlichen Budgets ausmachen, würden wir gerne wissen, ob es möglich ist, diese Kosten steuerlich geltend zu machen.
Unsere Sorge ist, dass wir möglicherweise eine Steuerminderung verpassen, die uns finanziell entlasten könnte. Es wäre daher hilfreich zu erfahren, ob es eine Möglichkeit gibt, die Ausgaben für die Kinderbetreuung in unserer Steuererklärung anzugeben und somit Steuern zu sparen.
Können Sie uns bitte Auskunft darüber geben, ob und in welchem Umfang wir die Kosten für die Kinderbetreuung von der Steuer absetzen können? Gibt es bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, damit diese Ausgaben steuerlich berücksichtigt werden? Welche Unterlagen müssen wir hierfür vorlegen und wie können wir sicherstellen, dass wir keine steuerlichen Vorteile verschenken?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung und Beratung.
Mit freundlichen Grüßen,
Dirk Waldmüller
Sehr geehrter Herr Waldmüller,
vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der steuerlichen Absetzbarkeit von Ausgaben für die Kinderbetreuung. Es freut mich, dass Sie sich mit dieser Frage an mich wenden und ich werde Ihnen gerne ausführlich Auskunft geben.
Grundsätzlich ist es möglich, die Kosten für die Kinderbetreuung steuerlich geltend zu machen. Diese Ausgaben können im Rahmen der Steuererklärung als Sonderausgaben abgesetzt werden. Hierbei ist es wichtig zu beachten, dass die Betreuungskosten für Kinder bis zum 14. Lebensjahr steuerlich berücksichtigt werden können. Für Kinder mit Behinderung gilt diese Altersgrenze nicht.
Damit die Kinderbetreuungskosten steuerlich absetzbar sind, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Zum einen müssen Sie die Kosten tatsächlich selbst tragen und nachweisen können. Das bedeutet, dass Sie Rechnungen oder Quittungen über die Betreuungskosten vorlegen müssen. Zudem ist es erforderlich, dass die Kinderbetreuung in einer anerkannten Betreuungseinrichtung stattfindet, beispielsweise in einer Kindertagesstätte oder bei einer Tagesmutter.
Des Weiteren müssen Sie eine Bescheinigung des Betreuungsanbieters vorlegen, aus der hervorgeht, dass die Kosten für die Kinderbetreuung angefallen sind. Diese Bescheinigung muss zudem Angaben zum Zeitraum und zur Höhe der Kosten enthalten. In Ihrer Steuererklärung können Sie dann die Betreuungskosten als Sonderausgaben angeben und diese von Ihrem zu versteuernden Einkommen abziehen.
Es ist wichtig, dass Sie alle erforderlichen Unterlagen sorgfältig aufbewahren und bei Bedarf vorlegen können. Auf diese Weise können Sie sicherstellen, dass Sie alle steuerlichen Vorteile nutzen und keine Möglichkeit zur Steuerminderung verschenken.
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte. Sollten Sie weitere Fragen haben oder Unterstützung bei der steuerlichen Absetzung der Kinderbetreuungskosten benötigen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Ulrike Voss
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