Wie funktioniert die Absetzung für Abnutzung (AfA) bei Gewerbeimmobilien?
März 20, 2022 | 40,00 EUR | beantwortet von Ulrike Voss
Sehr geehrter Rechtsanwalt für Steuerrecht,
ich heiße Sebastian Freudenberger und bin Eigentümer einer Gewerbeimmobilie. In letzter Zeit habe ich mich intensiv mit dem Thema Absetzung für Abnutzung (AfA) beschäftigt, da ich gerne meine steuerlichen Möglichkeiten voll ausschöpfen möchte. Allerdings bin ich mir unsicher, wie genau die AfA bei Gewerbeimmobilien funktioniert und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um diese in Anspruch nehmen zu können.
Aktuell führe ich die Immobilie als Betriebsvermögen und nutze sie für die Vermietung von Gewerbeflächen. Die Anschaffungskosten für die Immobilie sowie etwaige Renovierungs- und Modernisierungskosten sind mir bekannt, jedoch fehlt mir das Verständnis für die steuerlichen Aspekte im Zusammenhang mit der AfA.
Meine Sorgen liegen darin, dass ich möglicherweise Steuervorteile verschenke, da ich nicht genau weiß, wie ich die AfA korrekt beantragen und geltend machen kann. Zudem möchte ich sicherstellen, dass ich keine Fehler bei der steuerlichen Abschreibung mache, die mich im Nachhinein Probleme mit dem Finanzamt bereiten könnten.
Daher meine Frage an Sie: Können Sie mir bitte ausführlich erläutern, wie die Absetzung für Abnutzung bei Gewerbeimmobilien funktioniert? Welche Abschreibungssätze gelten hierbei und unter welchen Bedingungen kann ich die AfA in Anspruch nehmen? Gibt es bestimmte Fristen oder Voraussetzungen, die ich beachten muss, um die steuerlichen Vorteile der AfA optimal nutzen zu können?
Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Hilfe und Expertise in dieser Angelegenheit.
Mit freundlichen Grüßen,
Sebastian Freudenberger
Sehr geehrter Herr Freudenberger,
vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der Absetzung für Abnutzung (AfA) bei Gewerbeimmobilien. Als Rechtsanwältin für Steuerrecht möchte ich Ihnen gerne ausführlich erläutern, wie die AfA funktioniert und welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, um diese in Anspruch nehmen zu können.
Die AfA ist eine steuerliche Abschreibungsmöglichkeit, die es Ihnen ermöglicht, den Wertverlust Ihrer Gewerbeimmobilie im Laufe der Zeit steuerlich geltend zu machen. Sie können die Anschaffungs- und Herstellungskosten sowie die anschaffungsähnlichen Herstellungskosten der Immobilie über ihre Nutzungsdauer abschreiben. Bei Gewerbeimmobilien beträgt die durchschnittliche Nutzungsdauer in der Regel 33 Jahre. Dies bedeutet, dass Sie den Anschaffungswert der Immobilie über diesen Zeitraum verteilt abschreiben können.
Die AfA wird in Form von Abschreibungssätzen berechnet, die gesetzlich festgelegt sind. Für Gewerbeimmobilien beträgt der AfA-Satz in der Regel 2 % pro Jahr. Dies bedeutet, dass Sie jedes Jahr 2 % der Anschaffungs- und Herstellungskosten der Immobilie als Betriebsausgaben geltend machen können.
Um die AfA in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie die Immobilie im Betriebsvermögen halten und für betriebliche Zwecke nutzen. Dies ist bei Ihnen der Fall, da Sie die Gewerbeimmobilie vermieten. Es ist wichtig, dass Sie die AfA korrekt berechnen und in Ihrer Steuererklärung angeben. Sie sollten hierbei auch darauf achten, dass Sie eventuelle Renovierungs- und Modernisierungskosten in die Berechnung mit einbeziehen.
Es gibt keine speziellen Fristen, die Sie beachten müssen, um die AfA geltend zu machen. Sie können die Abschreibung jedes Jahr in Ihrer Steuererklärung angeben, solange Sie die Immobilie betrieblich nutzen.
Ich empfehle Ihnen, sich bei der Berechnung der AfA von einem Steuerberater oder einem Fachmann für Steuerrecht unterstützen zu lassen, um sicherzustellen, dass Sie alle steuerlichen Vorteile optimal nutzen können und keine Fehler bei der Abschreibung machen.
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte. Sollten Sie weitere Fragen haben, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Ulrike Voss
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