Welche Ausgaben kann ich als Kleinunternehmer steuerlich geltend machen?
November 25, 2023 | 50,00 EUR | beantwortet von Ulrike Voss
Sehr geehrter Herr Fröhlich,
ich bin seit einigen Jahren selbstständig tätig als Kleinunternehmer und stehe vor der Frage, welche Ausgaben ich steuerlich geltend machen kann. Bisher habe ich mich nicht intensiv mit dem Thema beschäftigt und bin mir unsicher, welche Kosten ich in meine Steuererklärung aufnehmen kann.
Mein derzeitiger Ist-Zustand ist folgender: Ich betreibe ein kleines Einzelunternehmen im Bereich der Online-Beratung und habe neben den üblichen Betriebskosten wie Miete, Strom und Internet auch Ausgaben für Werbung, Büromaterial und berufliche Weiterbildungen. Zudem habe ich in diesem Jahr einen neuen Laptop angeschafft, um meine Arbeit effizienter gestalten zu können.
Meine Sorgen liegen darin, dass ich möglicherweise steuerliche Vorteile nicht optimal ausschöpfe oder dass ich Ausgaben angebe, die nicht absetzbar sind. Daher wäre es für mich wichtig zu wissen, welche Ausgaben ich als Kleinunternehmer steuerlich geltend machen kann und wie ich diese korrekt in meiner Steuererklärung angebe.
Meine Frage an Sie als Experte für Steuerrecht lautet daher: Welche Ausgaben kann ich als Kleinunternehmer steuerlich geltend machen? Gibt es spezielle Regelungen oder Einschränkungen, die ich beachten muss? Gibt es möglicherweise auch Ausgaben, die ich bisher übersehen habe, die aber ebenfalls absetzbar sind?
Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Unterstützung und Beratung.
Mit freundlichen Grüßen,
Andreas Fröhlich
Sehr geehrter Herr Fröhlich,
vielen Dank für Ihre Anfrage und Ihr Interesse an steuerlichen Fragen im Zusammenhang mit Ihrer selbstständigen Tätigkeit als Kleinunternehmer. Als Experte für Steuerrecht möchte ich Ihnen gerne weiterhelfen und Ihnen ausführlich auf Ihre Frage antworten.
Als Kleinunternehmer haben Sie grundsätzlich die Möglichkeit, bestimmte Ausgaben steuerlich geltend zu machen, um Ihre steuerliche Belastung zu reduzieren. Zu den absetzbaren Betriebsausgaben zählen beispielsweise die Miete für Ihr Arbeitszimmer oder Büro, die Strom- und Internetkosten, Ausgaben für Werbung und Marketing, Büromaterial sowie berufliche Weiterbildungen. Auch die Anschaffungskosten für Ihren neuen Laptop können Sie als Betriebsausgaben verbuchen und steuerlich absetzen.
Es ist wichtig, dass Sie die Belege und Rechnungen für Ihre Ausgaben sorgfältig aufbewahren und diese in Ihrer Steuererklärung korrekt angeben. Beachten Sie dabei, dass die Ausgaben unmittelbar mit Ihrer selbstständigen Tätigkeit zusammenhängen müssen, um steuerlich geltend gemacht werden zu können. Zudem sollten die Ausgaben angemessen und nachvollziehbar sein.
Es gibt jedoch auch Einschränkungen und spezielle Regelungen zu beachten, insbesondere als Kleinunternehmer. Als Kleinunternehmer sind Sie von der Umsatzsteuer befreit, daher können Sie keine Vorsteuer geltend machen. Zudem gibt es bestimmte Ausgaben, die nicht absetzbar sind, wie zum Beispiel private Ausgaben oder Ausgaben für den privaten Lebensunterhalt.
Es ist ratsam, sich von einem Steuerberater oder einem Experten für Steuerrecht beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass Sie alle steuerlichen Vorteile optimal ausschöpfen und keine absetzbaren Ausgaben übersehen. Ein Steuerberater kann Ihnen auch dabei helfen, Ihre Steuererklärung korrekt auszufüllen und alle relevanten Betriebsausgaben anzugeben.
Ich hoffe, dass meine Antwort Ihnen weiterhelfen konnte und stehe Ihnen gerne für weitere Fragen zur Verfügung. Ich wünsche Ihnen viel Erfolg und alles Gute für Ihre selbstständige Tätigkeit als Kleinunternehmer.
Mit freundlichen Grüßen,
Ulrike Voss
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