Gestundete Rechnungsanteile von Erblasser zurückfordern
Hallo,
ich habe meinen psychisch kranken Bruder jahrelang betreut, dafür hatte er mir eine weitgehende notarielle General- und Vorsorgevollacht erteilt, einschließlich einer Befreiung des Selbstkontrahierungsverbots gem. §181 BGB. Leider ist er kürzlich gestorben.
Wir haben jahrelang in einem gemeinsamen Haus gelebt und ich habe ihm seine Anteile an den Rechnungen für die Betriebskosten gestundet. Das habe ich in einem Schrieb als Generalbevollmächtigter festgehalten. Kann ich diese Anteile nun als Schulden des Erblassers zurückfordern?
Da ich für meinen Bruder die Kosten zunächst übernommen hatte, konnte er auf seinem Konto Geld ansparen, weil er kaum Ausgaben hatte. Dieses Geld muss ich nun als Alleinerbe versteuern - und würde deshalb gerne die Kostenanteile, die ich ausgelegt habe, zurückfordern.
Vielen Dank
Mit freundlichen Grüßen,