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Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Steuerrecht

Zugriff auf EMail-Archiv in der steuerlichen Betriebsprüfung

Thema: Steuerliche Betriebsprüfung 2017 bis 2019

Welche eMails muss ich dem Betriebsprüfer zeigen bzw. darf er im E-Mail-Archiv frei suchen und alle eMails lesen, oder nur die eMails lesen, die Rechnungen für den Zeitraum 2017-2019 beinhalten? Darf er auch den Inhalt von Vertragsverhandlungen, die per Emails geführt wurden, lesen?

Darf er auch eMails lesen, die ich mit dem Steuerberater geführt habe?

Andreas Scholz

Guten Tag,

grundsätzlich sind Sie nicht verpflichtet, im Rahmen der Betriebsprüfung Mails und/oder andere Unterlagen vorzulegen.

Allderings müssen in diesem Fall damit leben, dass die steuerliche Bewertung von Vorgängen dann nach Aktenlage und ggf. zu Ihrem Nachteil erfolgen wird, sofern Sie Nachweise in Form von etwa Mails nicht beibringen.

Und grundsätzlich hat der Betriebsprüfer kein Recht, in Ihrem Emailaccount zu stöbern. Ein dbzgl. Erlaubnis müssen Sie nicht erteilen.

Im Ergebnis ist somit festzuhalten, dass Sie entscheiden, ob und in welcher Form Sie steuerlich relevante Vorgänge mit entsprechenden Unterlagen untersetzen. Soweit Sie Unterlagen oder Mail nicht herausgeben können oder wollen, müssen Sie dann aber damit rechnen, dass dies steuerlich zu Ihrem Nachteil entschieden wird. Allerdings haben Sie immernoch die Möglichkeit des Einspruches gegen einen für Sie nachteiligen Bescheid.

MfG
Scholz

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Experte für Steuerrecht

Andreas Scholz