Rückkehr in die GKV + Nebentätigkeit
Januar 1, 2012 | 80,00 EUR | beantwortet von Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla
Ich bin 64J , bin bisher Selbständig tätig und nicht in der gesetzlichen Versicherung.
Nun lasse ich mich gegen ein kleines Gehalt einstellen (kein Minijob) um wieder in die GKV zu kommen. Ist das möglich?
Kann ich meine Selbständigkeit nebenberuflich weiterführen? (Abgesehen von der Zustimmung des neuen Arbeitgebers)
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage .
Diese möchte ich sehr gerne wie folgt beantworten:
Es tut mir leid Ihnen dieses mitteilen zu müssen, unter den von Ihnen geschilderten Voraussetzungen werden sie aber leider nicht in die gesetzliche Krankenversicherung zurückkehren können.
Der Gesetzgeber hat es nämlich grundsätzlich ausgeschlossen, dass nach dem 55. Lebensjahr eine Rückkehr von der privaten Krankenversicherung in die gesetzliche Krankenversicherung erfolgt.
Hiermit wollte der Gesetzgeber verhindern, dass in jungen Jahren die oftmals vergleichsweise günstigen Tarife der PKV
genutzt werden und dann, wenn in höherem Alter die Beiträge der PKV in die Höhe schnellen , eine "Flucht" zurück in die GKV vorgenommen wird.
Der Gesetzgeber hat aber eine Möglichkeit geschaffen, um diese finanzielle Folge zumindest etwas abzumildern. Jede private Krankenversicherung muss einen so genannten Basistarif anbieten, der hinsichtlich der Kostenstruktur den Tarifen der gesetzlichen Krankenversicherung entspricht.
Diesbezüglich sollten Sie bei Ihrer Versicherung bitte einmal nachfragen.
Nachfolgend habe ich Ihnen einen interessanten Link zu diesem Thema beigefügt:
http://www.finanztip.de/recht/versicherungen/pkv-rueckkehr-gkv.htm
Ich hoffe Ihnen eine erste rechtliche Orientierung ermöglicht zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg und alles Gute!
Ich möchte Sie gerne noch abschließend auf Folgendes hinweisen:
Die von mir erteilte rechtliche Auskunft basiert ausschließlich auf den von Ihnen zur Verfügung gestellten Sachverhaltsangaben. Bei meiner Antwort handelt es sich lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes, die eine vollumfängliche Begutachtung des Sachverhalts nicht ersetzen kann. So kann nämlich durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen eine völlig andere rechtliche Beurteilung die Folge sein.
Ich hoffe, dass Ihnen meine Ausführungen geholfen haben. Sie können natürlich gerne über die Nachfrageoption mit mir Verbindung aufnehmen.
Ich wünsche Ihnen noch einen angenehmen Sonntagabend und ein frohes neues Jahr!
Mit freundlichem Gruß von der Nordseeküste
Danjel-Philippe Newerla, Rechtsanwalt
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