GKV
Ich lebe etwa 5-6 Monate im Jahr in Spanien. Hauptwohnsitz ist Deutschland.
Vor ca. 5 Jahren hatte ich einen Herzinfarkt.
Versichert war (und bin) ich bei der BEK und habe den stationären Zusatztarif SM 9 bei der DKV.
Wegen Notfall wurde ich in eine Privatklinik eingeliefert.
Ich musste in Vorlage treten.
Die BEK zahlte nach Rechnungsvorlage den deutschen Satz, verlangte aber eine ärztliche Bescheinigung, dass es sich um einen Notfall gehandelt habe.
Da die BEK vorgeleistet hatte zahlte die DKV den kompletten Rest, sodass ich nichts verloren habe
Nun die Frage -
Wenn ich jetzt nochmal ins Krankenhaus muss,( in Spanien) will ich nicht mit der EU-Karte ins staatliche (schlechte) Krankenhaus, sondern wieder in eine Privatklinik gehen und zahle, in der Hoffnung auf Erstattung, privat.
MUSS die BEK den deutschen Satz zahlen auch wenn kein akuter Notfall vorliegt (und dann zahlt ja, wg. erfolgter Vorleistung , die DKV den Rest, und ich verliere nichts?) Ich habe doch auch ambulant in Europa freie Arztwahl und bekomme dann nur den deutschen Satz - die Differenz zahlt mir dann (nach Vorleistung) die DKV.
Also müsste ich auch beim Krankenhaus die Wahl zur Privatklinik haben?