Frag-Einen

Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Sozialversicherungsrecht

Vorzeitige Rente mit Abschlag anstelle von Arbeitslosigkeit

Mein Alter 56 ( fast 57Jahre).
Zur Zeit halbtags unter Vertrag tätig.(1250 Euro brutto)
Kündigung erfolgt in 3-4 Monaten. Müßte mich dann arbeitslos
melden.
Meine Rentenanwartschaften betragen zur Zeit ca. 1366 Euro.
Kann ich vorzeitig mit Abschlag in Rente gehen?
Wie hoch sind Krankenkassen- und Pflegebeiträge? Bekomme ich
Zuschüsse ?
Könnte ich monatlich etwas in die Rentenkasse einzahlen, um
bei regulärem Renteneintritt die volle Rente zu bekommen?
Ich muß auch jetzt schon privates Vermögen einsetzen, um
überleben zu können.
Ist so eine Variante anstelle von Arbeitslosigkeit überhaupt
möglich und wieviel dürfte ich monatlich hinzuverdienen?

Jan Wilking

Sehr geehrter Ratsuchender,

gerne beantworte ich Ihre Anfrage unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsschilderung und Ihres Einsatzes wie folgt:

Wenn Sie Jahrgang 1954 sind, beträgt Ihr reguläres Renteneintrittsalter 65 Jahre und 8 Monate. Sie können frühestens mit 63 die gesetzliche Rente beantragen, wobei aber ein Abschlag von knapp 10% in Kauf zu nehmen ist, der lebenslang, also auch nach Erreichen des regulären Eintrittsalters fortbesteht! Eine detaillierte Übersicht finden Sie z.B. hier: http://www.ruv.de/de/download/altersvorsorgeportal/altersrentenbezug_ab_1947.pdf

Wenn Sie einen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben, sollte dieser genutzt werden.


Ich hoffe, Ihnen eine erste hilfreiche Orientierung ermöglicht zu haben. Bei Unklarheiten benutzen Sie bitte die kostenfreie Nachfragefunktion.

Bedenken Sie bitte, dass ich Ihnen hier im Rahmen einer Erstberatung ohne Kenntnis aller Umstände keinen abschließenden Rat geben kann. Sofern Sie eine abschließende Beurteilung des Sachverhaltes wünschen, empfehle ich, einen Rechtsanwalt zu kontaktieren und die Sachlage mit diesem bei Einsicht in sämtliche Unterlagen konkret zu erörtern.

Mit freundlichen Grüßen

fadeout
... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls?
Sie können für nur 7,50 EUR die Antwort vollständig einsehen.

Experte für Sozialversicherungsrecht

Jan Wilking

Jan Wilking

Oldenburg, Vorpommern

Ich biete Ihnen über 30 Jahre Erfahrung in der Medienbranche, sowohl vor als auch hinter den Kulissen; zudem war ich mehrere Jahre als Justiziar beim Marktführer für Multimedia-Software tätig. Diese Erfahrungen setze ich kreativ ein, um Ihre Rechte zu schützen! Ich berate Sie gerne, insbesondere im Bereich Markenanmeldung und -verteidigung:


Rechtsanwalt Jan Wilking
Brandsweg 20
26131 Oldenburg

Tel: 0441-7779786
Fax: 0441-7779346
E-Mail: info@jan-wilking.de

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer:
DE272376201

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Rechtsanwaltskammer Oldenburg
Staugraben 5
26122 Oldenburg

Berufsrechtliche Regelungen:
Die gesetzliche Berufsbezeichnung \"Rechtsanwalt\" wurde in der Bundesrepublik Deutschland verliehen.
Folgende Gebühren- und Berufsordnungen gelten:
Bundesrechtsanwaltsordnung - BRAO Berufsordnung für Rechtsanwälte - BORA Rechtsanwaltsvergütungsgesetz - RVG Fachanwaltsordnung - FAO Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland - EuRAG Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Gemeinschaft
Diese Vorschriften sind unter www.brak.de zu finden.

Berufshaftpflichtversicherung:
Im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland besteht eine Berufshaftpflichtversicherung bei der HDI Gerling Firmen und Privat Versicherung AG, Riethorst 2, 30659 Hannover in Höhe von 1.000.000 EUR je Versicherungsjahr und 250.000 EUR je Versicherungsfall.

vollständiges Profil