waffen
Dezember 28, 2009 | 35,00 EUR | beantwortet von Michael Vogt
ich wollte mich erkundigen was man für waffen ab 18/unter 18 in deutschland halten darf?? ich bin nämlich waffensüchtig. jedoch bin ich nicht auf dem aktuellen stand der verfassung.
vielen dank im voruas
mfg
Sehr geehrte Ratsuchende,
sehr geehrter Ratsuchender,
Ihre Frage darf ich auf der Basis des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes gerne wie folgt beantworten:
Der Besitz und das Führen von Waffen wird in Deutschland durch das Waffengesetz sowie die dazu ergangenen Verwaltungsvorschriften geregelt.
Nach diesen Vorschriften ist zu Differenzieren zwischen erlaubnispflichtigen und erlaubnisfreien Waffen.
Grundsätzlich sind alle Waffen, die eine Schussenergie über 7,5 Joule entfalten erlaubnispflichtig, d.h. es wird eine Waffenbesitzkarte für den Erwerb und ein Waffenschein für das Führen verlangt.
Hierzu zählen natürlich sämtliche „scharfen“ Waffen, d.h. beispielsweise Jagdflinten, Sportwaffen, Pistolen und Schrotgewehre.
Auch für Gaspistolen, welche erst ab dem 18. Lebensjahr erworben werden dürfen, ist zum Führen der so genannte kleine Waffenschein erforderlich.
Personen unter 18 Jahren dürfen ohne spezielle Erlaubnis lediglich Airsoft-Waffen bis zu einer Schussenergie von 0,5 Joule erwerben. Hierzu zählen Gas- oder Federdruckbetriebene Spielzeugwaffen zum Verschießen von Kunststoffkugeln.
Ferner gibt es verbotene Gegenstände, wie zB. Schlagringe, Stahlruten, Nun Chakus, etc. die unabhängig vom Alter nicht geführt werden dürfen.
Bei Messern gibt es verschiedenste Einschränkungen, die hier in der Kürze der Zeit nicht abschließend dargestellt werden können. Sollten Sie zu einer speziellen Messerart eine konkrete Frage haben, nutzen Sie bitte die kostenlose Nachfragefunktion.
Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort einen ersten Überblick über die Rechtslage verschafft zu haben.
Hierbei möchte ich Sie darauf hinweisen, dass es sich bei dieser Antwort, basierend auf Ihren Angaben, lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes handelt. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.
Sie können natürlich gerne im Rahmen der Nachfrageoption auf diesem Portal oder über meine E-Mail-Adresse mit mir Verbindung aufnehmen.
Für eine über diese Erstberatung hinausgehende Interessenvertretung steht Ihnen meine Kanzlei selbstverständlich ebenfalls gerne zur Verfügung.
Ich wünsche Ihnen noch einen schönen Tag und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
RA Michael Vogt
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