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Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Sonstige Fragen an Rechtsanwälte

Kreditkarte

Meine Kreditkarte wurde missbraucht und ich soll jetzt 2000€ zahlen, die ich nicht habe. an wen muss ich mich nun wenden? kann ich iwelche rechtlichen schritte dagegen einleiten.
gruß

Steffan Schwerin

Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),

die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt:

Hier sollten Sie zunächst bei der Polizei Strafanzeige gegen Unbekannt erstatten, soweit Sie nicht wissen, wer der Täter ist.

Mit dieser Anzeige gehen Sie dann zu Ihrer Bank und regeln dort weiteres. Gegebenenfalls kann die Bank dann weitere Schritte veranlassen.

Die Bank kann ggf. auch die Beträge zurückbuchen.

Folgende Schritt sind also einzuhalten:

1. Nach Erhalt der Abrechnung unverzüglich über die Hotline-Nummer auf der Abrechnung anrufen. Dort den Sachverhalt erklären und Karte umgehend sperren. Am besten Ticket ID und Ansprechpartner aufschreiben.

2. Zur Missbrauchsabteilung durchstellen lassen und dort genau sagen, welche Buchungen nicht von einem Sinn und wo man gerne Einspruch einlegen möchte. Hier auch wieder Namen des Ansprechpartners aufschreiben.

Die kreditkartenausgebende Gesellschaft schickt dann per Fax oder Post eine EIDES STATTLICHE Erklärung mit den nicht selbst getätigten Rechnungsposten zur Unterschrift zukommen. Hier muss erklären werden, dass man selber mit dieser Transaktion nichts zu tun hat. Dies dann per Fax oder Post sofort wieder unterschrieben an das Institut zurück.

3. Danach zur Bank bei der man die Karte hat. Hier die Abrechnung und eine Kopie oder das Original der EIDES STATTLICHEN Erklärung vorlegen und eine "Zahlungsreklamation" für die nicht selbst getätigten Posten auf der Rechnung verlangen. Dies muss man dann noch unterschreiben und dann geht es erst mal seinen Weg.

Das kartenausgebende Institut braucht diese Erklärung, um gegen die Firma, welche das Geld verlangt vorgehen zu können bzw. um zu beweisen, dass man diese Transaktion nicht getätigt habt.

Strafanzeige bei der Polizei nicht vergessen.


Ich darf Sie abschließend darauf hinweisen, dass diese Plattform eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann. Es wird ausschließlich das Ziel verfolgt, eine erste überschlägige Einschätzung Ihres geschilderten Rechtsproblems auf Grundlage der von Ihnen übermittelten Informationen von einem Rechtsanwalt zu erhalten. Die von mir erteilte rechtliche Auskunft basiert ausschließlich auf den von Ihnen zur Verfügung gestellten Sachverhaltsangaben. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen im Rahmen Ihrer Sachverhaltsschilderung kann eine völlig andere rechtliche Beurteilung die Folge sein.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen ersten Überblick verschaffen und meine Ausführungen helfen Ihnen weiter. Sie können sich gern im Rahmen der Nachfrageoption auf diesem Portal mit mir in Verbindung setzen.

Darüber hinaus stehe ich Ihnen selbstverständlich auch im Rahmen einer Mandatierung zur Verfügung. Den geleisteten Erstberatungsbetrag würde ich Ihnen in voller Höhe anrechnen.

Eine größere Entfernung zwischen Anwalt und Mandant stellt grundsätzlich kein Problem dar. Mit Hilfe moderner Kommunikationsmittel wie E-Mail, Post, Fax und Telefon ist eine Mandatsausführung ebenfalls möglich.

Mit freundlichen Grüßen


Steffan Schwerin
Rechtsanwalt

Rechtsanwaltskanzlei Steffan Schwerin
Golmsdorfer Straße 11
07749 Jena

Tel.: 03641 801257
Fax: 032121128582

Email: raschwerin@raschwerin.de

Internet: www.raschwerin.de

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