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sicherstellung rottweiler ordnungsamt

hallo.

meine hündin ein rottweiler 13 monate alt,bisher noch nicht auffällig gewesen,sie ist eine liebe ruhige rottweiler hündin,sitzt set einer woche im tierheim,wurde sichergestellt vom ordnungsamt.
problem war das ich keine haltungserlaubnis besaß und auch keine aktuelle sachkunde für den jetzigen rottweiler,ich hatte schonmal einen rottweiler aber einen mix,dieser ist leider letztes jahr gestorben im sommer. von ihm besaß ich noch einen gültigen sachkunde nachweis,wusste aber nicht das diese sachkunde nur auf diesen hund bezieht,ich dachte gilt für alle hunde.
am montag den 10.8.15 war ich dann beim ordnungsamt um eine vorläufige haltungserlaubnis zu beantragen,das

gespräch verlief an sich gut,ich hatte alles unterlagen die ich für meine jetzige hündin habe dort vorgelegt wie haftpflicht,hunde steuer nachweis,tasso registrier nachweis,kaufvertrag.
man sagte mir dann,das man mich dann am nächsten tag den 11.8.15 anrufen würde,aber es kam kein einziger anruf bis heute nicht. ich weiß jetzt nicht was los ist und ob ich meinen hund denn wieder bekomme? je länger meine hündin im tierheim sitzt,umso teurer wird es für mich,die tierheim unterbringungskosten sind nicht gerade günstig.

Bernhard Müller

Sehr geehrter Fragesteller,

ob die vorgelegten Unterlagen ausreichen, um einen Sachkundeausweis für Ihre neue Hündin zu erhalten, kann aufgrund der bisherigen Angaben nicht geprüft werden.

Grundsätzlich ist die Erlaubnis die Hündin aufgrund nachgewiesener Sachkunde halten zu dürfen jedoch ein Verwaltungsakt.

Gegen die Nichterteilung des beantragten Verwaltungsaktes können Sie nach § 75 VwGO Klage vor dem Verwaltungsgericht einreichen. Dies ist allerdings erst möglich, wenn das Ordnungsamt innerhalb von 3 Monaten nicht über Ihren Antrag entschieden hat.

In der Zwischenzeit bleibt leider nur die Möglichkeit, regelmäßig Sachstandsanfragen an das Ordnungsamt zu senden.

Mit freundlichen Grüßen

Bernhard Müller Rechtsanwalt

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Bernhard Müller

Bernhard Müller

Berlin

Bernhard Müller ist seit April 2004 als Einzelanwalt tätig. Wer Streit mit seinem Vermieter hat, etwas erbt, vererben will, sich scheiden lassen will, wer Ärger mit der Polizei oder sonst ein rechtliches Problem hat, findet bei Rechtsanwalt Bernhard Müller kompetente Beratung. Im Jahr 2009 hat er 2 mal hintereinander den Jusline Kommentierwettbewerb gewonnen.

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