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Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Sonstige Fragen an Rechtsanwälte

aufhebung betreuung

hallo.braunen briefumschlag gefunden als ich nach seinem handy suchte weil das geklingelt hatte. in dem briefumschlag befanden sich eine patientenverfügung sowie vorsorgevollmachten auf meinen namen ausgestellt,mein mitbewohner

was kann ich denn tun ,mein mitbewohner und bester freund hatte am 16.7.15 einen schlaganfall erlitten,ich habe das sofort erkannt und den notarzt gerufen. nun liegt er seit dem 16.7 im krankenhaus auf der stroke unit und wurde am kopf op und liegt im künstlichen koma.
ich besuchte ihn täglich 5 min im krankenhaus,4 wochen lang. am samstag den 8.8 durfte ich ihn plötzlich nicht mehr besuchen,eine berufsbetreuerin hat ein verbot ausgesprochen ohne begründung,das teilte mir eine stationsschwester mit.

ich habe in den sachen meines mitbewohners (wir führen eine WG in einer 3 zimmer wohnung) einen großen briefumschlag gefunden mit meinem namen drauf,er möchte das ich mich um ihn kümmere und pflege wenn mal was ist und ich mich um alle seine angelegenheiten kümmere,hat mir sogar seine pin nr seiner ec-karte hinterlassen,weil ich mich auch um seine finanziellen angelegenheiten kümmern soll.
ich habe vor 3 wochen schon kopie von der auf mich ausgestellten vorsorgevollmachten an das amstgericht/betreuungsstelle geschickt aber bis heute keine antwort bekommen.
die berufsbetreuerin wurde vom krankenhaus bestellt,ich fand aber erst später die vorsorgevollmachten,was ist nun zu tun?
kann ich die berufsbetreuerin aufheben lassen?
die berufsbetreuerin hat mir heute am 13.815 auch ein schreiben per post zukommen lassen,darin schrieb sie mir das ich die bei mir untergebrachten sachen meines mitbewohners bis 20.8. zur abholung bereit stellen solle und insbesondere bitte sie mich unverzüglich um herausgabe des handy,personalausweis und krankenversicherten karte(krankenarte ist aber im krankenhaus) da ich diese den ärzten mitgegeben habe als er den schlaganfall hatte.
ich habe der berufbetreuerin heute auf ihr schreiben hin dann eine sms geschrieben das ich die sachen meines mitbewohners nicht herausgeben werde und einen rechtsanwalt einschalten werde.

was soll ich jetzt machen,wie vorgehen?
ich möchte gerne meinen mitbewohner pflegen und für ihn da sein.
ich habe schon 7j. meine mutter gepflegt die an COPD erkrankt war und 2013 gestorben ist.

danke für ihre antwort

Jan Wilking

Sehr geehrte Ratsuchende,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsschilderung und Ihres Einsatzes wie folgt beantworten möchte:

In § 1896 Abs. 2 BGB ist gesetzlich geregelt, dass eine Vorsorgevollmacht grundsätzlich einer Betreuerbestellung vorgeht. Dies bedeutet konkret, dass eine selbst bestimmte Hilfe gegenüber einer staatlich bestimmten Hilfe vorzuziehen ist.

Nach der Regelung des § 1896 Abs. 2 BGB muss das Betreuungsgericht in Ihrem Fall daher prüfen, ob die Betreuung wieder aufzuheben ist. Wenn keine Zweifel an der Ernsthaftigkeit der Vollmacht oder Redlichkeit des Bevollmächtigten bestehen, muss diese Aufhebung grundsätzlich auch geschehen - zumindest insoweit, wie sich die Aufgabenkreise überschneiden.
Daher habe ich auch meine Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Forderung der Berufsbetreuerin, die Sachen herauszugeben: Denn Vorrang hat wie bereits ausgeführt der Wille des Betreuten, und dieser möchte ja gemäß der Vollmacht, dass Sie sich um seine Sachen kümmern und nicht ein fremder Betreuer.

Ich würde an Ihrer Stelle noch einmal beim Betreuungsgericht nachhaken und dabei auch auf die Forderung und Fristsetzung der Betreuerin und die deshalb bestehende Dringlichkeit hinweisen. Erfolgt keine positive Reaktion seitens des Gerichts oder der Betreuerin, sollten Sie tatsächlich einen Anwalt (Sozialrecht) vor Ort hinzuziehen, um Ihre Rechte und vor allem die Rechte Ihres Mitbewohners zu sichern.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen und verbleibe

mit freundlichen Grüßen
Jan Wilking, Rechtsanwalt

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Jan Wilking

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Zuständige Aufsichtsbehörde:
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Die gesetzliche Berufsbezeichnung \"Rechtsanwalt\" wurde in der Bundesrepublik Deutschland verliehen.
Folgende Gebühren- und Berufsordnungen gelten:
Bundesrechtsanwaltsordnung - BRAO Berufsordnung für Rechtsanwälte - BORA Rechtsanwaltsvergütungsgesetz - RVG Fachanwaltsordnung - FAO Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland - EuRAG Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Gemeinschaft
Diese Vorschriften sind unter www.brak.de zu finden.

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