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Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Sonstige Fragen an Rechtsanwälte

Darf mein Arbeitgeber Überstunden anordnen, ohne mich zu fragen?

Sehr geehrte Rechtsanwältin,

ich heiße Thomas Prestel und arbeite seit zwei Jahren in einem mittelständischen Unternehmen als Angestellter in der Abteilung Vertrieb. In den letzten Wochen hat mein Arbeitgeber vermehrt Überstunden angeordnet, ohne mich vorher zu fragen oder mein Einverständnis einzuholen. Dadurch habe ich nun schon mehrere Wochenenden und Abende opfern müssen, um die zusätzliche Arbeit zu bewältigen.

Diese Überstunden belasten mich sowohl körperlich als auch psychisch sehr stark. Ich habe das Gefühl, dass meine Arbeitsbelastung zunehmend unverhältnismäßig wird und mein Arbeitgeber keine Rücksicht auf meine persönliche Situation nimmt. Zudem stellt sich mir die Frage, ob mein Arbeitgeber überhaupt das Recht hat, mir Überstunden anzuordnen, ohne mich vorher zu konsultieren.

Ich mache mir Sorgen um meine Gesundheit und meine Work-Life-Balance. Gibt es rechtliche Regelungen, die meinen Arbeitgeber dazu verpflichten, mich vor Anordnung von Überstunden zu informieren und mein Einverständnis einzuholen? Welche rechtlichen Möglichkeiten habe ich, um gegen die häufigen Überstunden vorzugehen und sicherzustellen, dass meine Arbeitszeit im Rahmen des gesetzlich Erlaubten bleibt?

Ich bin für jede Hilfe und Information dankbar, die mir in dieser Situation weiterhelfen könnte.

Mit freundlichen Grüßen,
Thomas Prestel

Gerda Dietrich

Sehr geehrter Herr Prestel,

vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihr Vertrauen in meine rechtliche Expertise. Es tut mir leid zu hören, dass Sie unter einer unverhältnismäßigen Arbeitsbelastung leiden und vermehrt Überstunden ableisten müssen, ohne dass Ihr Arbeitgeber Ihr Einverständnis eingeholt hat.

Grundsätzlich ist es so, dass Überstunden nur unter bestimmten Voraussetzungen angeordnet werden dürfen. Gemäß dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG) darf die regelmäßige Arbeitszeit grundsätzlich 8 Stunden pro Werktag nicht überschreiten. Überstunden sind nur bis zu einer Grenze von 10 Stunden pro Werktag zulässig, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt 8 Stunden pro Werktag nicht überschritten werden.

Ihr Arbeitgeber darf Ihnen also Überstunden anordnen, jedoch muss er sich dabei an die gesetzlichen Vorgaben halten. Er ist verpflichtet, Überstunden vorher anzukündigen und mit Ihnen abzustimmen, es sei denn, es liegt ein besonderer Notfall oder eine unvorhersehbare Arbeitsverdichtung vor.

In Ihrem Fall scheint es jedoch so zu sein, dass Ihr Arbeitgeber ohne Ihre Zustimmung regelmäßig Überstunden anordnet, was nicht rechtens ist. Sie haben das Recht, sich gegen unzumutbare Arbeitsbelastung zu wehren und für die Einhaltung der gesetzlichen Regelungen einzutreten.

Um gegen die häufigen Überstunden vorzugehen, können Sie folgende Schritte unternehmen:

1. Sprechen Sie zunächst mit Ihrem Arbeitgeber und machen Sie ihm Ihre Situation klar. Bitten Sie um eine Erklärung für die vermehrten Überstunden und versuchen Sie eine Lösung im direkten Gespräch zu finden.

2. Sollte das Gespräch nicht zu einer zufriedenstellenden Lösung führen, können Sie sich an einen Betriebsrat wenden, falls vorhanden. Der Betriebsrat kann Ihnen in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten unterstützen und gegebenenfalls mit Ihrem Arbeitgeber verhandeln.

3. Wenn auch der Betriebsrat keine Lösung herbeiführen kann, können Sie sich an einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht wenden. Ein Anwalt kann Ihre Rechte prüfen, Sie beraten und gegebenenfalls rechtliche Schritte einleiten, um Ihre Interessen zu vertreten.

Es ist wichtig, dass Sie sich für Ihre Gesundheit und Work-Life-Balance einsetzen und nicht zulassen, dass Ihr Arbeitgeber Ihre Arbeitszeit unverhältnismäßig ausdehnt. Ich hoffe, dass diese Informationen Ihnen weiterhelfen und Sie in Ihrer Situation unterstützen.

Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,

Gerda Dietrich, Rechtsanwältin

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