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Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Sonstige Fragen an Rechtsanwälte

Was sind meine Rechte als Mieter, wenn mein Vermieter die Miete erhöhen möchte?

Sehr geehrte Rechtsanwälte,

ich bin Gerda Stolzheim und habe eine dringende Frage bezüglich meiner Rechte als Mieter, falls mein Vermieter die Miete erhöhen möchte. Ich wohne seit fünf Jahren in meiner aktuellen Wohnung in einer ruhigen Wohngegend und habe immer pünktlich meine Miete gezahlt. Nun hat mein Vermieter mir mitgeteilt, dass er die Miete zum nächsten Monat um 10% erhöhen möchte.

Mein monatliches Einkommen ist begrenzt und eine solche Erhöhung würde meine finanzielle Situation stark belasten. Ich mache mir Sorgen, dass ich mir die höhere Miete nicht leisten kann und möglicherweise gezwungen bin, meine geliebte Wohnung aufzugeben.

Ich würde gerne wissen, welche Rechte ich als Mieter in dieser Situation habe. Gibt es gesetzliche Vorgaben, die mein Vermieter bei einer Mietpreiserhöhung einhalten muss? Kann ich gegen die Erhöhung vorgehen und wenn ja, welche Schritte muss ich hierfür unternehmen? Gibt es mögliche Verhandlungsoptionen, um eine für beide Seiten akzeptable Lösung zu finden?

Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir in dieser Angelegenheit weiterhelfen könnten und mich über meine Rechte und mögliche Handlungsoptionen informieren würden. Vielen Dank im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen,
Gerda Stolzheim

Gerda Dietrich

Sehr geehrte Frau Stolzheim,

vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich einer geplanten Mietpreiserhöhung durch Ihren Vermieter. Als Rechtsanwältin für Mietrecht kann ich Ihnen einige Informationen zu Ihren Rechten in dieser Situation geben.

Zunächst einmal ist wichtig zu erwähnen, dass Ihr Vermieter nicht einfach so die Miete erhöhen kann, wie es ihm beliebt. Es gelten gesetzliche Vorgaben, die er bei einer Mietpreiserhöhung einhalten muss. In Deutschland regelt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) in den §§ 558 bis 560 die Voraussetzungen und Grenzen für Mietpreiserhöhungen.

Grundsätzlich darf die Miete laut § 558 BGB nur bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete erhöht werden. Ihr Vermieter muss also erst einmal nachweisen, dass die bisherige Miete unter der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt. Zudem darf die Miete innerhalb von drei Jahren nicht um mehr als 20% angehoben werden, es sei denn, es liegen besondere Gründe vor.

Wenn Sie Zweifel an der Rechtmäßigkeit der geplanten Mieterhöhung haben, können Sie innerhalb von drei Monaten nach Erhalt des Mieterhöhungsschreibens Widerspruch einlegen. Diesen Widerspruch sollten Sie am besten schriftlich und per Einschreiben an Ihren Vermieter senden. In dem Widerspruch können Sie Ihre Bedenken gegen die Mieterhöhung äußern und gegebenenfalls Unterlagen anführen, die Ihre Argumente stützen.

Sollte Ihr Vermieter dennoch auf der Mieterhöhung bestehen und Sie sich nicht einigen können, können Sie auch den Weg vor das örtliche Amtsgericht einschlagen. Dort können Sie eine sogenannte Mieterhöhungsklage einreichen und Ihr Anliegen vor Gericht klären lassen. Es ist ratsam, sich hierbei von einem erfahrenen Anwalt für Mietrecht unterstützen zu lassen, um Ihre Chancen auf Erfolg zu erhöhen.

In einigen Fällen kann es auch sinnvoll sein, das Gespräch mit Ihrem Vermieter zu suchen und nach einer einvernehmlichen Lösung zu suchen. Vielleicht ist Ihr Vermieter zu Verhandlungen bereit und Sie können eine für beide Seiten akzeptable Lösung finden. Es kann auch helfen, sich mit anderen Mietern im Haus zusammenzutun und gemeinsam gegen die Mieterhöhung vorzugehen.

Ich hoffe, dass Ihnen diese Informationen weiterhelfen und Sie in Ihrer Situation unterstützen. Sollten Sie weitere Fragen haben oder rechtliche Unterstützung benötigen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,
Gerda Dietrich

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