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Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Sonstige Fragen an Rechtsanwälte

Benutzung der Toilette in Geschäften

Meine Frau ist durch Krankheit Stuhlinkontinenz ,ua. mehrerer Darm-OP nicht in der Lage ihre Notdurft einzuhalten.So kommt es fast immer zu dem Problem,daß sie beim Einkauf auf Toilette muß,und das unverzüglich,derweil sie sonst in die Hose macht.
Leider bekommt sie oft die lapidare Antwort es gäbe keine Kundentoilette. Erst nach dem dringendem mit hochrotem Kopf vorgetragener Bitte,da sie sonst in die Hose mache wird ihr wiederwillig die Toilette ermöglicht.
Gibt es ein Gesetz die Nutzung der Toilette in Geschäften zu erzwingen ? durch ärztliches Attest oder so ?

Dr. Lars Nozar

Hallo, leider nein. Das Hausrecht geht in ihrem Fall - leider - vor. Der Ladenbetreiber / dessen Angestellte haben keine Pflicht ihre Gattin auf die Toilette zu lassen.
Es liegt nicht einmal ein Fall der sog. unterlassenen Hilfeleistung nach § 323 c StGB vor (siehe Bay NJW 53, 556 sowie die Kommentierung hierzu).
Die können von daher nur auf die Kulanz ihrer Mitbürger hoffen.

Die Sachlage ist nur anders, wenn sich eine "normale" Erkrankung plötzlich sehr verschlimmert.
Dies kann vorliegend aufgrund der Grunderkrankung jedoch nicht angenommen werden. Der plötzlich notwendige Toilettengang ist vielmehr vorhersehbar, so dass ein Richter hierzu das Anziehen von entsprechenden Windeln aus der Altenpflege anraten wird.

Leider kann ich Ihnen keine bessere Antwort geben.

Besten Gruss.

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Dr. Lars Nozar