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Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Scheidungsrecht

Kann ich nach der Scheidung den Namen meines Ex-Partners behalten?

Sehr geehrter Rechtsanwalt,

ich heiße Katrin Weber und befinde mich derzeit in einer schwierigen Situation, da ich mich mit meinem Ehemann scheiden lassen möchte. Eine Frage, die mich besonders beschäftigt, ist die Möglichkeit, nach der Scheidung den Namen meines Ex-Partners behalten zu dürfen.

Mein Ex-Partner und ich haben während unserer Ehe beschlossen, seinen Nachnamen anzunehmen, da wir dachten, dass dies unsere Verbundenheit stärken würde. Nun, da wir uns scheiden lassen, stellt sich für mich die Frage, ob es möglich ist, seinen Namen weiterhin zu tragen, da ich mich bereits damit identifiziere und diesen Namen auch beruflich nutze.

Meine Sorge ist, dass ich nach der Scheidung meinen Mädchennamen wieder annehmen müsste, was für mich persönlich einen Rückschritt darstellen würde und auch berufliche Konsequenzen haben könnte. Ich möchte gerne wissen, ob es eine rechtliche Möglichkeit gibt, den Namen meines Ex-Partners auch nach der Scheidung weiterzuführen, ohne dass dies zu Problemen führt.

Können Sie mir mögliche Lösungswege aufzeigen, wie ich meinen Ex-Partner-Namen behalten könnte? Gibt es rechtliche Optionen oder Vereinbarungen, die dies ermöglichen würden? Ich würde mich sehr über Ihre professionelle Einschätzung und Unterstützung zu diesem Thema freuen.

Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe.

Mit freundlichen Grüßen,
Katrin Weber

Anna Richter

Sehr geehrte Frau Weber,

vielen Dank für Ihre Anfrage und Ihr Vertrauen in meine Expertise im Bereich des Scheidungsrechts. Die Frage, ob Sie nach der Scheidung den Nachnamen Ihres Ex-Partners behalten dürfen, ist tatsächlich eine häufig gestellte und wichtige Frage in Bezug auf die Namensführung nach einer Scheidung.

Grundsätzlich gilt in Deutschland, dass Sie nach einer Scheidung das Recht haben, Ihren Mädchennamen wieder anzunehmen. Dies ist in § 1355 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt. Allerdings gibt es auch Ausnahmen und Möglichkeiten, den Ehenamen auch nach der Scheidung beizubehalten.

Eine Möglichkeit, den Nachnamen Ihres Ex-Partners auch nach der Scheidung weiterzuführen, wäre die Namensänderung nach § 1618 BGB. Hierbei können Sie beim Standesamt einen Antrag auf Beibehaltung des Ehenamens stellen, wenn wichtige Gründe vorliegen. Diese Gründe könnten beispielsweise berufliche oder persönliche Gründe sein, die es rechtfertigen, den Namen Ihres Ex-Partners weiterzuführen.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass das Standesamt in solchen Fällen individuell prüft, ob die Voraussetzungen für die Beibehaltung des Ehenamens gegeben sind. Es ist also ratsam, in Ihrem Antrag die Gründe ausführlich darzulegen und gegebenenfalls Nachweise vorzulegen, die Ihre Argumente stützen.

Des Weiteren besteht die Möglichkeit, mit Ihrem Ex-Partner eine Namensvereinbarung zu treffen, in der Sie beide sich einvernehmlich darauf einigen, dass Sie seinen Nachnamen auch nach der Scheidung weiterführen dürfen. Diese Vereinbarung sollte schriftlich festgehalten werden und im besten Fall notariell beglaubigt werden, um rechtliche Sicherheit zu gewährleisten.

Ich empfehle Ihnen, sich in einem persönlichen Gespräch mit einem Rechtsanwalt für Familienrecht über Ihre individuelle Situation beraten zu lassen. Ein Anwalt kann Ihnen maßgeschneiderte Lösungswege aufzeigen und Sie bei der Durchsetzung Ihres Anliegens unterstützen.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte und stehe Ihnen für weitere Fragen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,
Anna Richter
Rechtsanwältin im Bereich Scheidungsrecht

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