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Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Scheidungsrecht

Muss ich nach der Scheidung noch für die Schulden meines Ex-Partners aufkommen?

Sehr geehrter Rechtsanwalt,

ich heiße Tatiana Schwaru und stehe kurz vor meiner Scheidung. Mein Ex-Partner und ich haben während unserer Ehe gemeinsame Schulden angehäuft, für die wir beide haften. Nun frage ich mich, ob ich nach der Scheidung immer noch für diese Schulden verantwortlich bin.

Die Ausgangssituation ist folgende: Mein Ex-Partner und ich haben während unserer Ehe gemeinsam Kredite aufgenommen und Verbindlichkeiten eingegangen. Wir haben beide die Verträge unterschrieben und waren somit gemeinschaftlich für die Schulden verantwortlich.

Der Ist-Zustand ist, dass wir uns nun scheiden lassen und ich befürchte, dass mein Ex-Partner die Schulden nicht mehr bedienen wird. Ich mache mir Sorgen, dass ich alleine für die Schulden aufkommen muss und dadurch finanziell belastet werde.

Meine Frage an Sie als Rechtsanwalt für Scheidungsrecht ist daher: Muss ich nach der Scheidung noch für die Schulden meines Ex-Partners aufkommen? Gibt es Möglichkeiten, mich vor dieser finanziellen Belastung zu schützen? Welche rechtlichen Schritte kann ich unternehmen, um meine finanzielle Sicherheit zu gewährleisten?

Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Unterstützung und freue mich auf Ihre Expertise in dieser Angelegenheit.

Mit freundlichen Grüßen,
Tatiana Schwaru

Anna Richter

Sehr geehrte Frau Schwaru,

vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich Ihrer gemeinsamen Schulden mit Ihrem Ex-Partner im Zuge Ihrer bevorstehenden Scheidung. Die Frage, ob Sie nach der Scheidung noch für die Schulden Ihres Ex-Partners aufkommen müssen, ist eine wichtige und verständliche Sorge.

In Deutschland gilt grundsätzlich das Prinzip der Gesamtschuldnerschaft bei gemeinsam aufgenommenen Schulden. Das bedeutet, dass beide Ehepartner für die gesamte Schuld haften, unabhängig davon, wer den Kredit aufgenommen hat oder wer die Schulden verursacht hat. Nach der Scheidung bleibt diese Gesamtschuld bestehen, es sei denn, es wird etwas anderes im Rahmen des Scheidungsverfahrens geregelt.

Um sich vor einer finanziellen Belastung durch die Schulden Ihres Ex-Partners zu schützen, gibt es jedoch verschiedene rechtliche Schritte, die Sie unternehmen können. Ein möglicher Weg ist die Vereinbarung einer sogenannten Zugewinnausgleichsklausel im Ehevertrag oder im Scheidungsvergleich. In dieser Klausel wird festgelegt, dass jeder Ehepartner nur für die Schulden haftet, die während der Ehe entstanden sind. Somit könnten Sie sich gegenüber Ihrem Ex-Partner absichern und nur für die Schulden haften, die Sie tatsächlich verursacht haben.

Eine weitere Möglichkeit ist die Vereinbarung einer Ratenzahlung oder eines anderen Tilgungsplans im Rahmen der Scheidungsvereinbarung. So könnten Sie sicherstellen, dass die Schulden weiterhin bedient werden, auch wenn Ihr Ex-Partner dafür nicht mehr aufkommt. Darüber hinaus könnten Sie auch versuchen, einen Dritten als Bürgen für die Schulden zu gewinnen, um sich selbst abzusichern.

Es ist jedoch wichtig, dass Sie sich in dieser Angelegenheit rechtzeitig und umfassend beraten lassen. Ein erfahrener Rechtsanwalt für Scheidungsrecht kann Ihnen dabei helfen, die bestmögliche Lösung für Ihre Situation zu finden und Ihre finanzielle Sicherheit zu gewährleisten.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen und stehe Ihnen gerne für weitere Fragen zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,
Anna Richter
Rechtsanwältin im Bereich Scheidungsrecht

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