Wie läuft das Scheidungsverfahren ab, wenn sich beide Ehepartner einig sind?
März 18, 2022 | 40,00 EUR | beantwortet von Anna Richter
Sehr geehrter Rechtsanwalt,
ich heiße Ingo König und habe eine Frage zum Ablauf des Scheidungsverfahrens, wenn sich beide Ehepartner einig sind. Meine Frau und ich haben gemeinsam beschlossen, dass wir uns scheiden lassen möchten, da wir festgestellt haben, dass wir uns auseinandergelebt haben und eine Trennung für uns beide die beste Lösung ist. Wir haben keine minderjährigen Kinder und auch keine gemeinsamen Schulden oder Vermögenswerte, die aufgeteilt werden müssen.
Unsere Beziehung ist in den letzten Jahren einfach auseinandergegangen und wir haben uns gemeinsam dazu entschlossen, einen Schlussstrich zu ziehen und getrennte Wege zu gehen. Wir möchten das Scheidungsverfahren möglichst schnell und unkompliziert durchführen, um beide einen Neuanfang machen zu können.
Meine Frage an Sie als Rechtsanwalt ist nun, wie genau läuft das Scheidungsverfahren ab, wenn sich beide Ehepartner einig sind? Gibt es bestimmte Schritte, die wir beachten müssen? Wie lange dauert das Verfahren in der Regel und welche Kosten kommen auf uns zu? Gibt es möglicherweise auch die Möglichkeit, die Scheidung online durchzuführen, um Zeit und Aufwand zu sparen?
Ich mache mir Sorgen, dass das Scheidungsverfahren kompliziert und langwierig sein könnte und möchte gerne wissen, wie wir diesen Prozess so reibungslos wie möglich gestalten können. Über Ihre Unterstützung und Beratung in dieser Angelegenheit würde ich mich sehr freuen.
Vielen Dank im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen,
Ingo König
Sehr geehrter Herr König,
vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich des Ablaufs eines Scheidungsverfahrens, wenn sich beide Ehepartner einig sind. Es ist verständlich, dass Sie sich über den Prozess Gedanken machen und ihn möglichst reibungslos gestalten möchten. Ich werde Ihnen im Folgenden den Ablauf eines einvernehmlichen Scheidungsverfahrens erläutern und auf Ihre Fragen eingehen.
Zunächst einmal ist es positiv zu hören, dass Sie und Ihre Frau sich einig sind und die Scheidung gemeinsam durchführen möchten. Dies erleichtert den Prozess erheblich und kann dazu beitragen, dass die Scheidung schneller und kostengünstiger abgeschlossen werden kann.
Der Ablauf eines einvernehmlichen Scheidungsverfahrens gestaltet sich in der Regel wie folgt: Zunächst müssen Sie einen Scheidungsantrag bei einem Familiengericht einreichen. In diesem Antrag geben Sie an, dass Sie die Scheidung wünschen und beide Ehepartner dem zustimmen. Zudem müssen Sie eine Eheurkunde sowie den Ehevertrag vorlegen (falls vorhanden).
Sobald der Scheidungsantrag beim Gericht eingegangen ist, wird ein Termin für die mündliche Verhandlung angesetzt. In dieser müssen beide Ehepartner persönlich erscheinen und ihre Einigkeit bestätigen. Sofern alle erforderlichen Unterlagen vorliegen und keine weiteren Fragen oder Unstimmigkeiten bestehen, wird die Scheidung in der Regel am selben Tag ausgesprochen.
Die Dauer eines einvernehmlichen Scheidungsverfahrens kann je nach Auslastung des Gerichts variieren, in der Regel beträgt sie jedoch etwa 3-6 Monate. Die Kosten für das Verfahren setzen sich aus Gerichts- und Anwaltskosten zusammen. Die genauen Kosten können je nach Fall unterschiedlich sein, in der Regel belaufen sie sich aber auf einige hundert bis wenige tausend Euro.
Hinsichtlich Ihrer Frage, ob die Scheidung online durchgeführt werden kann, möchte ich darauf hinweisen, dass bestimmte Schritte, wie die persönliche Anwesenheit bei der Verhandlung, zwingend erforderlich sind. Allerdings können viele Formalitäten online erledigt werden, um Zeit zu sparen.
Abschließend möchte ich Ihnen empfehlen, sich frühzeitig an einen erfahrenen Anwalt für Scheidungsrecht zu wenden, um den Prozess optimal zu gestalten und mögliche Stolpersteine zu vermeiden. Eine professionelle Beratung kann Ihnen helfen, den Ablauf der Scheidung zu verstehen und sicherzustellen, dass alles reibungslos verläuft.
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte und stehe Ihnen gerne für weitere Fragen zur Verfügung. Ich wünsche Ihnen alles Gute für Ihren Neuanfang und eine möglichst stressfreie Scheidung.
Mit freundlichen Grüßen,
Anna Richter, Rechtsanwältin
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