Kann ich das gemeinsame Haus nach der Scheidung behalten?
Juli 2, 2023 | 30,00 EUR | beantwortet von Alexander Hartmann
Sehr geehrter Rechtsanwalt,
ich heiße Georg Hemminger und stehe vor der schwierigen Situation einer anstehenden Scheidung. Meine Frau und ich besitzen ein gemeinsames Haus, das uns beiden gehört. Nun frage ich mich, ob es möglich ist, dass ich das Haus nach der Scheidung behalten kann.
Zur Ausgangssituation: Meine Frau und ich haben das Haus vor einigen Jahren gemeinsam gekauft. Wir haben beide in das Haus investiert und es gemeinsam abbezahlt. Allerdings waren es hauptsächlich meine finanziellen Mittel, die in den Kauf und die Renovierung des Hauses geflossen sind. In den letzten Jahren habe ich auch die meisten Zahlungen für die laufenden Kosten des Hauses übernommen.
Der Ist-Zustand ist folgendermaßen: Meine Frau und ich haben uns entschieden, uns scheiden zu lassen. Das Haus ist jedoch noch nicht aufgeteilt oder verkauft worden. Nun mache ich mir Sorgen, dass ich das Haus verlieren könnte und frage mich, ob es möglich ist, dass ich es behalten kann.
Meine Sorgen liegen vor allem darin, dass das Haus für mich nicht nur ein Ort zum Wohnen ist, sondern auch eine finanzielle Investition, die ich nicht verlieren möchte. Außerdem wäre es für mich und unsere gemeinsamen Kinder wichtig, in ihrem gewohnten Umfeld bleiben zu können.
Daher meine Frage an Sie als Rechtsanwalt für Scheidungsrecht: Gibt es eine Möglichkeit, dass ich das gemeinsame Haus nach der Scheidung behalten kann? Welche Schritte müssten dafür unternommen werden und welche rechtlichen Möglichkeiten stehen mir zur Verfügung? Ich wäre Ihnen sehr dankbar für Ihre Expertise und Unterstützung in dieser Angelegenheit.
Vielen Dank im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen,
Georg Hemminger
Sehr geehrter Herr Georg Hemminger,
vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich des gemeinsamen Hauses im Zuge Ihrer anstehenden Scheidung. Es ist verständlich, dass Sie sich Sorgen um die Zukunft des Hauses machen, insbesondere wenn es für Sie nicht nur ein Wohnort, sondern auch eine finanzielle Investition ist. Ich werde Ihnen im Folgenden die rechtlichen Möglichkeiten aufzeigen, die Ihnen zur Verfügung stehen, um das Haus möglicherweise nach der Scheidung behalten zu können.
Zunächst einmal ist wichtig zu wissen, dass bei einer Scheidung das sogenannte Zugewinnausgleichsrecht greift. Das bedeutet, dass die während der Ehe erworbenen Vermögenswerte gerecht aufgeteilt werden sollen. Da Sie angegeben haben, dass Sie hauptsächlich die finanziellen Mittel für den Kauf und die Renovierung des Hauses aufgebracht haben, könnte dies bei der Aufteilung berücksichtigt werden.
In Ihrem Fall könnte es möglich sein, dass Sie das Haus behalten können, wenn Sie Ihrer Frau eine Ausgleichszahlung anbieten. Diese Zahlung könnte den Wert des Anteils Ihrer Frau am Haus decken, basierend auf den Investitionen während der Ehezeit. Es ist ratsam, eine genaue Aufstellung aller Investitionen und Zahlungen zu machen, um einen Überblick über die finanzielle Situation zu erhalten.
Des Weiteren könnten Sie mit Ihrer Frau eine Vereinbarung über die Aufteilung des Hauses treffen. Wenn Ihre Frau bereit ist, das Haus Ihnen zu überlassen und im Gegenzug eine angemessene Ausgleichszahlung zu erhalten, könnte dies eine Lösung sein. Diese Vereinbarung sollte jedoch rechtlich abgesichert werden, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.
Es ist auch möglich, dass Sie das Haus gemeinsam behalten und eine Aufteilung in Form einer Miteigentümergemeinschaft vereinbaren. In diesem Fall müssten klare Regelungen getroffen werden, beispielsweise wer welche Kosten trägt und wie die Nutzung des Hauses geregelt wird.
Ich empfehle Ihnen dringend, sich mit einem erfahrenen Scheidungsanwalt in Verbindung zu setzen, um Ihre individuelle Situation zu besprechen und eine maßgeschneiderte Lösung zu finden. Ein Anwalt kann Ihnen dabei helfen, Ihre Interessen bestmöglich zu vertreten und rechtlich abzusichern.
Ich hoffe, dass Ihnen diese Informationen weiterhelfen und wünsche Ihnen viel Erfolg bei der Lösung dieser Angelegenheit.
Mit freundlichen Grüßen,
Alexander Hartmann
Rechtsanwalt für Scheidungsrecht
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