Kann ich den Unterhalt für meine Kinder nach der Scheidung anpassen lassen?
Juni 28, 2023 | 30,00 EUR | beantwortet von Alexander Hartmann
Sebastian Krause ist 35 Jahre alt und seit 10 Jahren verheiratet. Er hat zwei Kinder im Alter von 4 und 7 Jahren. Leider läuft die Ehe nicht mehr gut und Sebastian und seine Frau haben beschlossen, sich scheiden zu lassen. Sebastian macht sich Sorgen um die finanzielle Zukunft seiner Kinder. Er arbeitet Vollzeit als Ingenieur und verdient ein gutes Gehalt. Seine Frau war bisher Hausfrau und kümmerte sich um die Kinder.
Sebastian fragt sich, ob er den Unterhalt für seine Kinder nach der Scheidung anpassen lassen kann. Er möchte sicherstellen, dass seine Kinder auch weiterhin gut versorgt sind, aber er weiß nicht, wie viel Unterhalt er zahlen muss und ob er die Höhe des Unterhalts möglicherweise anpassen lassen kann, falls sich seine finanzielle Situation ändert. Er macht sich auch Sorgen, ob seine Frau aufgrund ihrer langen Zeit als Hausfrau Schwierigkeiten haben könnte, wieder in den Arbeitsmarkt einzusteigen und wie sich das auf den Unterhalt auswirken könnte.
Sebastian möchte gerne wissen, ob es möglich ist, den Unterhalt für seine Kinder nach der Scheidung anzupassen und wie er vorgehen muss, um dies zu erreichen. Er möchte sicherstellen, dass seine Kinder auch weiterhin gut versorgt sind und dass beide Elternteile ihren Beitrag leisten. Sebastian bittet um Rat und Unterstützung, um die bestmögliche Lösung für alle Beteiligten zu finden.
Lieber Sebastian Krause,
ich verstehe Ihre Sorgen um die finanzielle Zukunft Ihrer Kinder nach der Scheidung und ich möchte Ihnen gerne bei der Klärung Ihrer Fragen zum Thema Unterhalt behilflich sein.
Zunächst einmal ist es wichtig zu wissen, dass bei einer Scheidung der sogenannte Kindesunterhalt eine der wichtigsten finanziellen Pflichten der Eltern ist. Dieser Unterhalt dient dazu, sicherzustellen, dass die Kinder auch nach der Trennung weiterhin angemessen versorgt sind. Die Höhe des Kindesunterhalts richtet sich in der Regel nach den Einkommensverhältnissen beider Elternteile sowie dem Bedarf der Kinder.
Da Sie als Ingenieur ein gutes Gehalt verdienen, werden Sie höchstwahrscheinlich dazu verpflichtet sein, einen angemessenen Betrag als Kindesunterhalt zu zahlen. Dieser Betrag wird in der Regel anhand der sogenannten Düsseldorfer Tabelle berechnet, die von den Familiengerichten als Richtlinie herangezogen wird. Die Tabelle berücksichtigt unter anderem das Nettoeinkommen beider Elternteile sowie das Alter der Kinder.
Wenn sich Ihre finanzielle Situation in Zukunft ändern sollte, zum Beispiel durch einen Jobverlust oder eine Gehaltserhöhung, haben Sie grundsätzlich die Möglichkeit, eine Anpassung des Kindesunterhalts zu beantragen. In diesem Fall müssten Sie einen Antrag beim zuständigen Familiengericht stellen und Ihre veränderte finanzielle Lage nachweisen. Das Gericht wird dann prüfen, ob eine Anpassung des Unterhalts gerechtfertigt ist.
In Bezug auf Ihre Sorge bezüglich Ihrer Frau, die bisher als Hausfrau tätig war, und ihrer möglichen Schwierigkeiten, wieder in den Arbeitsmarkt einzusteigen, kann dies tatsächlich Auswirkungen auf den Unterhalt haben. Wenn Ihre Frau aufgrund ihrer Betreuungsaufgaben für die Kinder keine Erwerbstätigkeit ausüben kann oder nur eingeschränkt arbeiten kann, wird dies bei der Berechnung des Unterhalts berücksichtigt.
Ich empfehle Ihnen daher, sich mit einem erfahrenen Anwalt für Familienrecht in Verbindung zu setzen, um Ihre individuelle Situation genauer zu besprechen und um eine maßgeschneiderte Lösung zu finden. Ein Anwalt kann Ihnen helfen, den richtigen Weg zu finden, um den Unterhalt für Ihre Kinder nach der Scheidung angemessen anzupassen und um sicherzustellen, dass alle Beteiligten fair behandelt werden.
Ich wünsche Ihnen viel Erfolg und hoffe, dass Sie gemeinsam mit Ihrer Frau eine Einigung finden, die im besten Interesse Ihrer Kinder liegt.
Mit freundlichen Grüßen,
Alexander Hartmann
Rechtsanwalt für Scheidungsrecht
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