Welche finanziellen Ansprüche habe ich nach der Scheidung?
Mai 31, 2023 | 40,00 EUR | beantwortet von Alexander Hartmann
Sehr geehrte Rechtsanwältin,
ich heiße Valentina Bergmann und stehe vor einer schwierigen Situation: Mein Ehemann und ich haben uns nach langjähriger Ehe dazu entschieden, uns scheiden zu lassen. Nun mache ich mir große Sorgen um meine finanzielle Zukunft und frage mich, welche Ansprüche ich nach der Scheidung geltend machen kann.
Zur Zeit bin ich als Teilzeitkraft in einem kleinen Unternehmen tätig und verdiene nur ein geringes Einkommen. Mein Mann hingegen ist selbstständig und verdient deutlich mehr als ich. Während unserer Ehe habe ich mich hauptsächlich um den Haushalt und die Kinder gekümmert, wodurch meine berufliche Karriere stark vernachlässigt wurde.
Da wir während der Ehe gemeinsame Vermögenswerte und Schulden erworben haben, bin ich mir unsicher, wie diese nach der Scheidung aufgeteilt werden und ob ich Anspruch auf einen angemessenen Unterhalt habe. Zudem möchte ich sicherstellen, dass meine Kinder auch nach der Scheidung finanziell abgesichert sind.
Ich bitte Sie daher um Rat und Unterstützung bei der Klärung meiner finanziellen Ansprüche nach der Scheidung. Welche Möglichkeiten habe ich, um eine faire Aufteilung des Vermögens und eine angemessene Unterhaltszahlung zu erhalten? Gibt es bestimmte rechtliche Regelungen, die ich beachten muss, um meine finanzielle Situation nach der Scheidung zu sichern?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe und Beratung.
Mit freundlichen Grüßen,
Valentina Bergmann
Sehr geehrte Frau Bergmann,
ich verstehe, dass die finanzielle Unsicherheit nach einer Scheidung eine große Belastung darstellen kann. Es ist wichtig, dass Sie sich über Ihre Rechte und Ansprüche in dieser schwierigen Situation informieren. Nach deutschem Scheidungsrecht haben beide Ehepartner grundsätzlich Anspruch auf einen angemessenen Unterhalt sowie eine faire Aufteilung des gemeinsamen Vermögens.
Zunächst einmal ist es wichtig zu wissen, dass der Unterhalt nach der Scheidung von verschiedenen Faktoren abhängt, wie z.B. der Dauer der Ehe, dem Einkommen und Vermögen beider Ehepartner sowie den Betreuungs- und Erwerbsmöglichkeiten der Eheleute. Da Sie während der Ehe hauptsächlich für den Haushalt und die Kinderbetreuung zuständig waren, haben Sie möglicherweise Anspruch auf Unterhalt, um Ihren angemessenen Lebensbedarf zu decken.
In Bezug auf die Aufteilung des Vermögens und der Schulden gilt grundsätzlich der sogenannte Zugewinnausgleich. Das bedeutet, dass während der Ehe erworbene Vermögenswerte und Schulden gerecht aufgeteilt werden. Dabei wird der Zugewinn jedes Ehepartners berechnet, d.h. die Differenz zwischen dem Anfangs- und Endvermögen während der Ehezeit. Falls Ihr Mann über ein deutlich höheres Vermögen verfügt als Sie, könnten Sie einen Ausgleichsanspruch geltend machen.
Um Ihre finanzielle Situation nach der Scheidung zu sichern, empfehle ich Ihnen, sich frühzeitig mit einem erfahrenen Familienrecht-Anwalt in Verbindung zu setzen. Er kann Sie umfassend beraten, Ihre finanziellen Ansprüche prüfen und Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte unterstützen. Zudem ist es ratsam, alle relevanten Unterlagen wie Einkommensnachweise, Vermögensnachweise und Verträge zu sammeln, um eine fundierte Beratung zu ermöglichen.
Bitte beachten Sie auch, dass es spezielle Regelungen für den Unterhalt von minderjährigen Kindern gibt. Hierbei steht das Wohl der Kinder im Mittelpunkt, und beide Elternteile sind dazu verpflichtet, angemessenen Unterhalt für ihre Kinder zu leisten. Ihr Anwalt wird Ihnen auch hierbei behilflich sein, um sicherzustellen, dass die finanzielle Absicherung Ihrer Kinder gewährleistet ist.
Abschließend möchte ich betonen, dass Sie nicht alleine mit Ihren finanziellen Sorgen dastehen. Mit der richtigen rechtlichen Beratung und Unterstützung können Sie Ihre finanziellen Ansprüche nach der Scheidung erfolgreich geltend machen und eine faire Lösung für alle Beteiligten finden.
Ich stehe Ihnen gerne für weiterführende Fragen und eine persönliche Beratung in meiner Online-Sprechstunde zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Alexander Hartmann, Rechtsanwalt im Scheidungsrecht
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