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Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Reiserecht

Reisestornierung

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe eine Hotelbuchung durchgeführt.
Diese musste ich jetzt Stornieren und dadruch habe ich ein Guthaben.Der Betrag wurde von meinem Konto abgebucht.
Jetzt teilte mir das Reisebüro mit, dass die Rückerstattung 3-4 Wochen dauert. Dies kann doch nicht sein laut EU oder????
Bitte teilen Sie mir auch die Paragraphen mit.
Danke

Andreas Scholz

Sehr geehrter Fragesteller,

sie sind nach § 651i BGB wirksam vom Reisevertrag zurück getreten. Damit entstand hinsichtlich des gezahlten Kaufpreises eine sog. Rückgewährschuldverhältnis nach § 346 Abs. 1 BGB. Wenn keine anderen Vereinbarungen getroffen worden sind, ist der Anspruch auf Rückgewähr auch sofort mit Rücktritt vom Reisevertrag fällig geworden, § 271 BGB. Hinsichtlich dieses letzten Punktes sollten Sie die AGB nochmals untersuchen. Möglichweise würde für den Fall des Rücktritts für die Rückgewähr eine Leistungszeit vereinbart.

Ist die Rückzahlung fällig - entweder mangels anderer Vereinbarung schon jetzt oder wegen abweichender Vereinbarung später - können Sie das Reisebüro zur Rückzahlung anmahnen, womit es in Verzug gerät, § 286 BGB. Ab dem Zeitpunkt des Zuganges der Mahnung beim Reisebüro können Sie Zinsen auf die Summe verlangen (5 %-Punkte über dem Basiszinssatz).

Wird die fällige Leistung nicht erbracht, so können Sie auch im Wege des Mahn- und Vollstreckungsverfahrens vorgehen, was ich Ihnen aber nur für den Fall empfehle, dass selbst nach Mahnung und Verzug von über die vom Reisebüro angegebene Zeit hinaus keine Zahlung erfolgt.

Im Ergebnis sollten Sie daher - wenn eine Leistungszeit (Fälligkeit) für die Rückgewähr in den AGB nicht vereinbart ist, jedenfalls mahnen, am Besten per Einschreiben mit Rückschein, damit die Verzinsung ausgelöst wird. Dies wird das Büro zur zeitigen Leistung anhalten.

Ich hoffe, Ihnen eine erste rechtliche Orientierung verschafft zu haben. Bei Unklarheiten fragen Sie einfach nach.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Scholz, RA

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Experte für Reiserecht

Andreas Scholz