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Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Nachbarschaftsrecht

Kann ich mein Grundstück gegen den Willen meines Nachbarn einfrieden?

Sehr geehrter Rechtsanwalt für Nachbarschaftsrecht,

ich wende mich an Sie mit einer Frage bezüglich meines Grundstücks und dem Verhältnis zu meinem Nachbarn. Mein Name ist Johann Gehrmann und ich lebe in einem kleinen Haus mit einem Garten in einer ruhigen Wohngegend. Seit einiger Zeit habe ich bemerkt, dass mein Nachbar begonnen hat, sein Grundstück zu erweitern und einen Zaun zu errichten, der teilweise auf mein Grundstück ragt.

Ich habe meinen Nachbarn höflich darauf angesprochen und ihm mitgeteilt, dass ich nicht damit einverstanden bin, dass sein Zaun mein Grundstück berührt. Leider zeigt er keinerlei Kooperationsbereitschaft und besteht darauf, dass er das Recht hat, seinen Zaun dort zu errichten. Ich habe bereits versucht, das Problem auf diplomatischem Wege zu lösen, jedoch ohne Erfolg.

Ich mache mir Sorgen um die Privatsphäre und Sicherheit meines Grundstücks, da der Zaun eine klare Grenze zwischen meinem und dem des Nachbarn ziehen sollte. Daher frage ich mich, ob ich mein Grundstück gegen den Willen meines Nachbarn einfrieden kann und welche rechtlichen Schritte ich in dieser Situation unternehmen kann.

Können Sie mir bitte weiterhelfen und mir mögliche Lösungen und Handlungsempfehlungen aufzeigen? Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen,
Johann Gehrmann

Nina König

Sehr geehrter Herr Gehrmann,

vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich des Konflikts mit Ihrem Nachbarn bezüglich der Errichtung eines Zauns, der teilweise auf Ihr Grundstück ragt. Es ist verständlich, dass Sie sich um die Privatsphäre und Sicherheit Ihres Grundstücks sorgen und nach Möglichkeiten suchen, dieses Problem zu lösen.

Grundsätzlich ist es so, dass jeder Grundstückseigentümer das Recht hat, sein Grundstück einzufrieden, also zu umzäunen. Dies dient dazu, eine klare Abgrenzung zwischen den verschiedenen Grundstücken zu schaffen und die Privatsphäre und Sicherheit der Eigentümer zu gewährleisten. Allerdings bedeutet dies nicht, dass Ihr Nachbar das Recht hat, den Zaun auf Ihr Grundstück zu errichten.

In Ihrer Situation ist es ratsam, zuerst das Gespräch mit Ihrem Nachbarn zu suchen und ihm deutlich zu machen, dass Sie nicht einverstanden sind, dass der Zaun Ihr Grundstück berührt. Falls Ihr Nachbar weiterhin uneinsichtig ist und nicht bereit ist, den Zaun zu versetzen, können Sie rechtliche Schritte in Erwägung ziehen.

Eine Möglichkeit wäre es, einen Rechtsanwalt für Nachbarschaftsrecht hinzuzuziehen, um Ihre Rechte zu klären und gegebenenfalls eine einvernehmliche Lösung mit Ihrem Nachbarn zu erarbeiten. Sollte dies nicht möglich sein, können Sie auch eine einstweilige Verfügung beantragen, um den Nachbarn zu verpflichten, den Zaun von Ihrem Grundstück zu entfernen.

Es ist wichtig, dass Sie alle Schritte schriftlich dokumentieren, um im Streitfall Beweise vorlegen zu können. Sie können auch das örtliche Bauamt kontaktieren, um zu prüfen, ob der Zaun den baurechtlichen Vorschriften entspricht und ob eine Baugenehmigung vorliegt.

Abschließend empfehle ich Ihnen, nicht vorschnell zu handeln, sondern alle Möglichkeiten der Konfliktlösung auszuschöpfen. Seien Sie geduldig und behalten Sie im Hinterkopf, dass Ihr Ziel darin besteht, eine friedliche und dauerhafte Lösung für das Problem zu finden.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte und wünsche Ihnen viel Erfolg bei der Lösung des Konflikts mit Ihrem Nachbarn.

Mit freundlichen Grüßen,

Nina König
Rechtsanwältin für Nachbarschaftsrecht

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Nina König