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Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Mietrecht

Ungenehmigte Nutzung von Gewerberaum zu Wohnzwecken

Ich vermiete seit 23 Jahren 2 Eigentumswohnungen an Privatleute. Die Wohnungen befinden sich in einem Industriegewerbemischgebiet. Jetzt habe ich durch eine Anzeige eines Nachbarn erfahren, dass es sich bei den von mir seinerzeit teuer erstandenen Wohnungen um Gewerberaum handelt und gar keine baurechtliche Genehmigung für Wohnzwecke vorliegt. Das Bauamt hat bereits eine Besichtigung durchgeführt und beiden Mietparteien schriftlich eine Auszugsfrist von 3 bis 5 Monaten mitgeteilt. Kann bzw. muss ich den Mietern jetzt kündigen oder reicht das Schreiben vom Bauamt für eine Kündigung aus? Können die Mieter im Falle einer Kündigung Schadensersatz von mir verlangen (z. B. für Umzugskosten, Makler etc.)? Für Ihre Antwort herzlichen Dank.

Master of Medicine liubov zelinskij-zunik

Wenn die Behörde bereits eine Auszugsverfügung erlassen hat, brauchen Sie nicht zu kündigen. Der Mieter hat dann Schadensersatzansprüche gegen Sie. Evtl. kann man versuchen, die Baugenehmigung zu bekommen.

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Master of Medicine liubov zelinskij-zunik

Master of Medicine liubov zelinskij-zunik

München

- Studium der Rechtswissenschaften an der Martin-Luther-Universität in Halle und Moskau

- Zusatzqualifikation im Arzthaftungsrecht (Master of Medicine, Ethics and Law )

- seit 2009 Inhaberin Rechtsanwaltskanzlei in München

Auf meinen Internetseiten (s. unten) finden Sie eine zahlreiche Information u. a. zu Themen:

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http://www.anwalt-gericht-menschenrechte.de/

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www.arzthaftung-wegen-behandlungsfehler.de


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Любовь Зелинский-Зуник

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адвокат Любовь Зелинский-Зуник:

- закончила Московский государственный Университет (МГУ), юридический факультет

- Университет в Галле, Германия (Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg), юридический факультет

- закончила Университет в Галле, Германия, факультет медицинского права

- с 2009 года владелец юридической консультации в Мюнхене

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