Ungenehmigte Nutzung von Gewerberaum zu Wohnzwecken
Ich vermiete seit 23 Jahren 2 Eigentumswohnungen an Privatleute. Die Wohnungen befinden sich in einem Industriegewerbemischgebiet. Jetzt habe ich durch eine Anzeige eines Nachbarn erfahren, dass es sich bei den von mir seinerzeit teuer erstandenen Wohnungen um Gewerberaum handelt und gar keine baurechtliche Genehmigung für Wohnzwecke vorliegt. Das Bauamt hat bereits eine Besichtigung durchgeführt und beiden Mietparteien schriftlich eine Auszugsfrist von 3 bis 5 Monaten mitgeteilt. Kann bzw. muss ich den Mietern jetzt kündigen oder reicht das Schreiben vom Bauamt für eine Kündigung aus? Können die Mieter im Falle einer Kündigung Schadensersatz von mir verlangen (z. B. für Umzugskosten, Makler etc.)? Für Ihre Antwort herzlichen Dank.