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Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Mietrecht

Beschädigungen beim Auszug aus einer Mietwohnung

Grüß Gott,
für den Auszug aus einer Mietwohnung wurde über ein altes Holzgeländer zum Schutz Decken gelegt und dummerweise mit Klebeband angeklebt. es ist an den Klebestellen die obere Lackschicht beschädigt. Die Stellen wurden von einem Maler ausgebessert, es ist eine geringe Farbabweichung zu sehen und auch eine kleine Tropfnase ist an einer Stelle. Die Vermieterin verlangt nun, dass das ganze Geländer vom 1. Stock bis zum Parterre neu gestrichen wird. Wir haben die Wohnung im Januar 2010 bezogen. Während dieser Zeit ist das Geländer nicht gestrichen worden und einige Stellen sind abgegriffen. Müssen wir die gesamte Raparatur bezahlen oder muß sich die Vermieterin daran beteiligen. Wenn Ja mit welcher Höhe. Es ist ein dunkelbraunes Geländer, an den Wangen mit bunten Motiven, ein sogenanntes altes Bauerngeländer. Mit einer geringen Farbabweichung nach dem Neuanstrich wäre die Vermieterin einverstanden.
Mit freundlichen Grüßen

Jan Wilking

Sehr geehrte Ratsuchende,

gerne beantworte ich Ihre Anfrage unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsschilderung und Ihres Einsatzes wie folgt:

Durch den Umzug entstandene Schäden am Geländer sind von Ihnen zu ersetzen.
Allerdings wird hierbei regelmäßig nicht die Renovierung des gesamten Geländers geschuldet. Vielmehr reicht eine einfache Ausbesserung der Schäden dahingehend, dass die beschädigte Stelle nach der Reparatur in der Gesamtansicht und unter Berücksichtigung des übrigen Zustandes des Geländers nicht auffällig ist. Je schlechter der Zustand des Treppenhauses ist, desto niedrigere Anforderungen sind auch an die Ausführung der Reparatur zu stellen.

Insofern wird die Vermieterin auch mit geringen Farbabweichungen der ausgebesserten Stellen leben müssen, wenn das Geländer bereits an anderen Stellen abgegriffen und daher nicht mehr in einem neuwertigen, optisch einheitlichen Zustand ist. Lediglich hinsichtlich der Tropfnase müsste ggf. nachgebessert werden, wobei Sie aber auch den beauftragten Maler in Regress nehmen können. Einen Anspruch der Vermieterin auf vollständigen Neuanstrich des Geländers kann ich zumindest nach Ihrer kurzen Schilderung und dem beigefügten Foto dagegen nicht erkennen.

Ich möchte abschließend noch darauf hinweisen, dass bei Umzugsschäden im Treppenhaus möglicherweise auch Ihre private Haftpflichtversicherung in Anspruch genommen werden kann.

Ich hoffe, Ihnen eine erste hilfreiche Orientierung ermöglicht zu haben. Bei Unklarheiten benutzen Sie bitte die kostenfreie Nachfragefunktion.


Mit freundlichen Grüßen
Jan Wilking, Rechtsanwalt

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Jan Wilking

Jan Wilking

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